Text
2. Mitteilungen des Reichsministers der Finanzen über eine Kreditangelegenheit.
Der Reichsfinanzminister berichtete, daß der König von Afghanistan6 ihm in einer besonderen Unterredung7, die vom König herbeigeführt worden sei, nahegelegt habe, daß Deutschland an Afghanistan eine zinslose Anleihe von 10 Millionen, rückzahlbar im Laufe von etwa 6–8 Jahren, zur Bezahlung der in Deutschland gemachten Bestellungen gewähre.
Das Reichskabinett beschloß, daß vom Reichswirtschaftsministerium, Auswärtigen Amt und Reichsfinanzministerium in gemeinsamer Beratung ein Weg gesucht werden solle, den Wünschen des Königs von Afghanistan entgegenzukommen, ohne eine völlig einseitige Belastung der Reichsfinanzen vorzunehmen. Gleichzeitig solle Sorge getragen werden, daß die nach Afghanistan gelieferten deutschen Industrieerzeugnisse zweckmäßig ausgewählt würden.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg sagte zu, durch das Reichswirtschaftsministerium diese Ressortbesprechung baldmöglichst einberufen zu lassen8.
- 8
In einer Kabinettsvorlage vom 12.1.29 teilte RWiM Curtius u. a. mit: Beim Besuch des Königs von Afghanistan in Berlin habe die RReg., vertreten durch den RFM und den RWiM, der Afghanischen Regierung einen Kredit eingeräumt, der ihr die Erteilung von Lieferaufträgen an dt. Firmen ermöglichen sollte. Die Bezahlung der Lieferungen erfolge ratenweise durch die Reichskreditgesellschaft, der das Reich eine Ausfallbürgschaft in Höhe der kreditierten Beträge gewährt habe. Bisher seien von der Afghanischen Regierung Lieferungen im Wert von etwa 4 Mio RM vergeben worden; hierauf habe die Reichskreditgesellschaft rd. 1,6 Mio RM ausgezahlt (R 43 I/45, Bl. 189). Wie aus einer Aufzeichnung Feßlers vom 22.1.29 hervorgeht, war der Afghanischen Regierung ein Gesamtkredit bis zu 6 Mio RM eingeräumt worden (ebd., Bl. 190).