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3. Entwurf eines Gesetzes über Schußwaffen und Munition5.
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Der Gesetzentwurf, mit ausführlichem Begleitschreiben des RIM vom 8.12.21 in die Rkei gelangt, wollte laut Begründung einer steigenden Kriminalität durch gesetzliche Regelung des Schußwaffenbesitzes steuern. (R 43 I
/1373
, Bl. 69-84). Der Entwurf gelangt nicht in den RT.
Reichsminister Dr. Geßler erhob aus politischen Gründen Bedenken gegen die nach Abschluß der Verhandlungen mit den Ländern eingefügten Bestimmungen über Militärwaffen.
Das Kabinett beschloß darauf, die Beratung des Gesetzentwurfs zurückzustellen. Der Reichsminister des Innern wird wegen der genannten Bestimmungen nochmals mit den Ländern Fühlung nehmen.