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3. Beratung der einzelnen Etats im Kabinett vor Vorlegung an den Reichsrat.
Das Kabinett beschließt, daß jetzt wegen der Eilbedürftigkeit die einzelnen Ergänzungsetats nur dann dem Kabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen, wenn in einzelnen Punkten zwischen den Ressorts und dem Reichsfinanzministerium Einigung nicht zu erzielen ist. Für die späteren ordentlichen Etats soll dem Kabinett Gelegenheit gegeben werden, von allen Etats vor Vorlegung an den Reichsrat Kenntnis zu nehmen.