2. Entwurf eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.
[Nach kurzer Beratung über die Änderungsbeschlüsse des Reichsrats wurde[253] beschlossen, in den wichtigsten Punkten an der Regierungsvorlage3 festzuhalten und daher Doppelvorlage im Reichtag einzubringen4.]