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2. Aussprache über finanzpolitische Fragen.
Der Reichsminister der Finanzen trug die Grundlinien der von ihm für die Vorlage des Reichshaushaltsplans im Reichstag am 16. Februar 1927 beabsichtigten Rede vor.
Hieran knüpfte sich eine allgemeine kritische Aussprache, in der über die von dem Reichsminister der Finanzen in der Etatrede zu machenden grundsätzlichen Ausführungen eine Übereinstimmung der Kabinettsmitglieder erzielt wurde2.
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Siehe die Rede von RFM Köhler am 16. 2. im RT bei der 1. Beratung des Reichshaushaltsplans für 1927 sowie des GesEntw. zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden: RT-Bd. 392, S. 9005 ff.; vgl. dazu: Köhler, Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes, S. 230 ff.