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2. Ministerpensionsgesetz.
Der Reichsminister der Finanzen verteilte den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Reichsminister (Ministerpensionsgesetz) persönlich an die anwesenden Mitglieder des Kabinetts15 […].
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Der vom früheren RFM Reinhold am 1.12.26 der Rkei übersandte GesEntw. (R 43 I/2610, Bl. 254–261) war inzwischen von einer Redaktionskommission überarbeitet worden (R 43 I/2611, Bl. 3–7).
Der Herr Reichskanzler verpflichtete die Kabinettsmitglieder zu strengster Geheimhaltung des Entwurfs, der zunächst von ihnen einer Durchsicht unterzogen werden soll16.