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Bericht über Phoebus1.
Der Reichskanzler erklärte, daß er eine Veröffentlichung des Berichts des Staatsministers a.D. Saemisch2 für unnötig halte. Der Bericht der Reichsregierung3 müsse eine ausführliche Darlegung der wirtschaftlichen Maßnahmen ohne jede Andeutung der in die Landesverteidigung hineinspielenden Dinge enthalten. Zweckmäßigerweise würde er außerdem die Erklärung enthalten, daß alle derartigen Fonds und Mittel im Reichswehrministerium aufgebraucht seien, und[1355] endlich eine Aufzählung der zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse in der Zukunft vorgesehenen Maßnahmen.
Es bestand Einverständnis darüber, daß der Bericht als solcher nicht unterzeichnet, sondern lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit einem Begleitschreiben des Reichswehrministers im Auftrage der Reichsregierung übersandt werden solle4. Über diesen letzteren Punkt sei das Kabinett noch zu befragen.