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8. [Personalveränderungen im Reichsarbeitsministerium]
Reichsminister Bauer erhält die Ermächtigung, an Stelle des ausscheidenden Unterstaatssekretärs Caspar die Ernennung des Oberbürgermeisters Geib zum Unterstaatssekretär im Reichsarbeitsministerium zu veranlassen. Die Ernennung soll indessen, abweichend von einem Vorschlage des Reichsarbeitsministers, erst zu dem Tage erfolgen, mit dem Exzellenz Caspar ausscheidet9.
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UStS Dr. Caspar wurde laut Geschäftsverteilungsplan des RArbMin. vom 1.7.1919 am 1.7.1919 beurlaubt; am gleichen Tag trat Dr. Hermann Geib dessen Amt an. Geib war von 1903 bis 1910 OB von Regensburg gewesen; vor seiner Ernennung zum UStS war er Abteilungsleiter für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge im RArbMin., diese Abt. leitete er auch als Amtschef weiter (R 43 I/916, Bl. 6-25, hier: Bl. 6).
Das Kabinett ist ferner mit der Ernennung des Geheimrats Siefart zum Direktor im Reichsarbeitsministerium an Stelle des zum Oberpräsidenten von Westfalen ernannten Direktors Würmeling einverstanden10.
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Laut Geschäftsverteilungsplan des RArbMin. vom 1.7.1919 übernahm MinDir. Siefart die Abt. II (Versicherungswesen der Arbeiter und Angestellten) im RArbMin. (R 43 I/916, Bl. 6-25, hier: Bl. 14).