Text
V. Amtsbezeichnungen19.
Albert: Insofern eilig, weil im Staatenausschuß schon die Besprechungen vorliegen in einer hier noch nicht beschlossenen Form. Hauptfrage: ob „Amt“ oder „Ministerium“.
Schiffer: Für Amt. Erstens ist es deutsch, zweitens praktisch zur Unterscheidung von Preußen. Klassifizierung gegenüber Patentamt usw. unwichtig.
Graf Brockdorff-Rantzau: Derselben Ansicht. Übrigens noch unklar, ob ich auch preußischer Minister des Auswärtigen bin.
Noske: Staatssekretär des Marineamts ist weggefallen. Dafür wollen wir „Chef der Admiralität“ einführen, etwas höher stehend als ein Unterstaatssekretär.
[56] Bauer: „Arbeitsamt“ nicht glücklich, weil es viel Arbeitsämter gibt.
Schiffer: „Reichsarbeitsminister“ und „Reichsarbeitsamt“.
Landsberg: Dem Minister entspricht begriffsweise das Ministerium.
Ministerpräsident: Wir müssen abstimmen.
„Ministerium“ wird mit 8 gegen 4 Stimmen vorgezogen.
Albert: Einverständnis darüber, daß „Reichsfinanzministerium“ und anderseits „Reichsschatzministerium“.
Allgemeine Zustimmung, teils mit dem Bemerken, daß es nicht schön sei.
Die Ministerien sollen sich möglichst in einem Wort nennen; der Minister kann sich persönlich als „Minister der (Finanzen, Justiz)“ bezeichnen.
Bezeichnung „Chef der Admiralität“ angenommen.