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V. Außerhalb der Tagesordnung: [Unterstützung für die Presse des besetzten Gebiets.]
Während der RFM den Antrag des RMinbesGeb. zurückweist, erklärt der RArbM sein Ressort für zuständig, so daß eine Beschlußfassung nicht in Betracht komme32.]
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Von der Bezirksgruppe Niederrhein des Vereins rheinischer Zeitungsverleger war bereits am 28.8.23 eine „höhere wertbeständige Beihülfe für Löhne, auch solche für durch die Löhne beeinflußte Gehälter und für Papierbeschaffung verlangt worden“ (R 43 I/2466, Bl. 67–68). Zur grundsätzlichen Einstellung des RArbM hierzu s. Anm. 16 zu Dok. Nr. 10 und Anm. 40 zu Dok. Nr. 47.
Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.