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2. Bemelmans-Abkommen.
Staatssekretär Dr. Müller berichtet, daß Bemelmans im Auftrag der Reparationskommission einige Abänderungen zu dem dem Kabinett bekannten Abkommen vom Februar2 wünsche, bei denen grundsätzliche Fragen nicht berührt werden. Es handle sich in der Hauptsache um materiell wenig bedeutsame und vielfach bloß formale Wünsche, worüber die beteiligten Ressorts gehört seien3. Er beabsichtige, das Abkommen lediglich paraphieren zu lassen, so daß auf jeden Fall die Genehmigung der Reichsregierung und die Ratifikation durch den Reichstag vorbehalten bleibe.
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Siehe Dok. Nr. 216, P. 11.
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Das Kabinett stimmt dieser Absicht zu.