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Der Reichskanzler bat um Zustimmung des Reichskabinetts, dem Herrn Reichspräsidenten den Ministerialdirektor im Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Ernst, zum Reichskommissar für das Bankgewerbe vorzuschlagen.
Das Reichskabinett erteilte die Zustimmung.