2.159.2 (feh1p): 2. Wiederbesetzung der Stelle des Leiters der Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsministeriums.

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2. Wiederbesetzung der Stelle des Leiters der Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsministeriums.

ReichsverkehrsministerGroener trägt vor, daß der Leiter der Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsministeriums5, Herr v. Frauendorffer6, seinen Abschied mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter eingereicht habe. Die Bayerische Regierung habe drei Personen als evtl. Nachfolger namhaft gemacht7 mit dem Hinzufügen, daß mit der Reihenfolge der Namhaftmachung keine besonderen Wünsche zum Ausdruck gebracht werden sollen. Sie habe genannt: 1) Herrn v. Grassmann8, 2) Herrn Dr. Hertel in Augsburg9 und 3) Herrn Dr. v. Franck in München10. Er selbst kenne keinen der drei Herren näher; die Ansicht der ihn beratenden Herren seines Ressorts gingen dahin, daß Herr v. Grassmann ein Mann von großen geistigen Fähigkeiten sei, der sich besondere Verdienste auf dem Gebiete des Wasserstraßenwesens erworben habe; Herr Dr. Hertel sei ein tüchtiger Eisenbahnfachmann, während Herr v. Franck sich des besonderen Vertrauens des Personals erfreue11. Herr v. Grassmann gehöre der Demokratischen Partei, Herr v. Franck der Bayerischen Volkspartei an. Herr Dr. Hertel sei politisch nicht hervorgetreten.

5

Nach dem Gesetz über den Eisenbahnstaatsvertrag vom 30.4.1920 (RGBl. 1920, S. 773  f.) waren die Eisenbahnen der dt. Staaten auf das Reich übergegangen. Einzelne Aufgaben waren jedoch für eine gewisse Übergangszeit noch Landeseisenbahnbehörden belassen worden. Diese Landesbehörden trugen die Bezeichnung „RVMin., Zweigstelle …“ und den Namen des betreffenden Landes. Auch in Bayern befand sich eine solche Zweigstelle; ihr Sitz war München.

6

Heinrich Ritter v. Frauendorffer hatte zum 1.2.1921 um seinen Abschied gebeten (Der RVM an Frauendorffer am 21.1.1921, R 43 I /977 , Bl. 39).

7

Gemäß den Bestimmungen des Eisenbahnstaatsvertrages sollten die Vorstände der höheren Eisenbahnbehörden im Einvernehmen mit der betreffenden Landesregierung benannt werden.

8

J. Ritter v. Grassmann war MinDir. in der Zweigstelle Bayern des RVMin. und bisher Stellvertreter Frauendorffers gewesen. Der pr. Gesandte in München, Zech, bezeichnete Grassmann als den „als Persönlichkeit und Fachmann stärksten Bewerber“ (Bericht Zechs an das AA v. 19.1.1921, R 43 I /2214 , Bl. 71).

9

v. Ritter v. Hertel, Präs. der Eisenbahndirektion Augsburg.

10

A. v. Franck, Präs. der Eisenbahndirektion München.

11

Am 12.1.1921 hatte sich der Rat des Verkehrspersonals Bayerns (Beamtenbeirat für das bayer. Verkehrspersonal) in einem Brief an den RK für v. Franck als Nachfolger Frauendorffers ausgesprochen (R 43 I /977 , Bl. 39).

ReichswehrministerGeßler betont, daß Herr v. Franck ein Hauptgegner der[423] Verreichlichung der Eisenbahnen gewesen sei. Herr v. Grassmann sei seit vielen Jahren der vertraute Mitarbeiter des Herrn v. Frauendorffer12.

12

Am 19.1.1921 hatte der pr. Gesandte, Graf Zech, aus München nach Berlin berichtet, daß das Amt des Leiters der Zweigstelle Bayern des RVMin. zum Streitpunkt parteipolitischer Auseinandersetzungen geworden sei. In dem Bericht Zechs hieß es: „Die Intriguen gegen MinDir. v. Grassmann als Nachfolger Frauendorffers auf dem Posten eines Leiters der Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsministeriums gehen immer weiter. Wie sich nachträglich herausgestellt hat, entspricht die Behauptung, der Verkehrsrat habe den Präsidenten Franck einstimmig benannt, nicht den Tatsachen. Sie war von den Gegnern Grassmanns in die Welt gesetzt worden, um die eigenen Motive, die auf parteipolitischem Gebiet liegen, zu verbergen. Daß Grassmann als Persönlichkeit und als Fachmann der stärkste Bewerber ist, wird objektive Beurteilung nicht in Abrede stellen können. Vom reichspolitischen Standpunkte aus wäre seine Ernennung nur zu begrüßen, da seine Reichstreue über jeden Zweifel erhaben ist.“ (Bericht Zechs an das AA, Abschrift, R 43 I /2214 , Bl. 71).

Auf diesem Hintergrund ist wohl auch die Fürsprache Geßlers für Grassmann zu sehen; beide waren Mitglieder der DDP.

Ministerialdirektor Meissner teilt mit, daß der Herr Reichspräsident gegen die Ernennung des Herrn v. Grassmann Bedenken habe, da er ihn als einen ausgesprochenen Partikularisten kennengelernt habe.

ReichsverkehrsministerGroener schlägt vor, die Neubesetzung der Zweigstelle München des Reichsverkehrsministeriums, insbesondere auch mit Rücksicht auf die bevorstehende Verreichlichung der Wasserstraßen, zu vertagen und Herrn v. Frauendorffer zu bitten, sein Amt zunächst weiter zu führen.

Das Kabinett stimmt diesem Antrage zu13.

13

Am 21.1.1921 sandte der RVM ein sehr persönlich gehaltenes Schreiben an v. Frauendorffer; Groener schrieb darin, daß er nur sehr schwer auf seine, Frauendorffers, Sachkenntnis und Erfahrung verzichten könne. Groener bat v. Frauendorffer, die Leitung der Zweigstelle Bayern beizubehalten, bis die Vereinigung der Staatsbahnen abgeschlossen sei (R 43 I /977 , Bl. 42). Am 27.1.1921 teilte Groener dem StSRkei dann mit, daß Frauendorffer sich bereit erklärt habe, sein Amt als Leiter der Zweigstelle Bayern fortzuführen (R 43 I /977 , Bl. 48).

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