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2. Ankauf der Deutschen Allgemeinen Zeitung (DAZ).
Staatssekretär Dr. Kempner erstattete Bericht über seine bisherigen Verhandlungen hinsichtlich des Ankaufs der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ durch die Reichsregierung5. Er legte dar, daß drei Möglichkeiten für den Erwerb beständen:
1. | der Ankauf durch das Reich selbst, der aber nur für eine kurze Frist in Frage kommen könne; |
2. | der Ankauf durch ein Konsortium mit Unterstützung der Reichsregierung, [468] wobei gewisse Bindungen für diese hinsichtlich der Abnahme von Pflichtexemplaren und der Erteilung von Druckaufträgen einzugehen seien; |
3. | die Gewinnung eines namhaften politischen Verlages für den Ankauf, mit dem zu vereinbaren wäre, daß die politische Einstellung der Zeitung im Sinne der gegenwärtigen Regierung beibehalten werde. |
Er hielt für ausgeschlossen, in der zur Verfügung stehenden kurzen Frist eine Entscheidung darüber zu treffen, welcher der drei Wege gegangen werden sollte, und regte daher an, zunächst den Ankauf zu beschließen und das weitere der zukünftigen Entwicklung zu überlassen, jedenfalls aber schon jetzt in Aussicht zu nehmen, daß das Reich als solches die Zeitung nicht auf die Dauer behalten solle. Er teilte fernerhin mit, daß Eile geboten sei, da dem Vernehmen nach industrielle Unternehmungen des Rheinlandes starkes Interesse am Ankauf hätten, während andererseits sowohl die Preußische Regierung als auch der Verlag Ullstein für den Erwerb wohl nicht in Frage kommen würden.
Der Reichskanzler billigte den Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Kempner und hielt für notwendig, alsbald die Hand auf die „D.A.Z.“ zu legen.
Der Reichsminister der Finanzen regte vorheriges Benehmen mit den Regierungsparteien und möglichst auch den übrigen Parteien an, da doch im Hauptausschuß die Einzelheiten bekanntgegeben werden müßten.
Der Reichsarbeitsminister hielt nicht für angezeigt, die Oppositionsparteien schon jetzt hinzuzuziehen, die Befragung der Regierungsparteien dagegen für geboten.
Auf Anregung des Reichskanzlers wurde beschlossen, daß nach Feststellung eines angemessenen Kaufpreises durch Sachverständige (die von Ministerialdirektor z. D. Heilbron zu benennen wären) die Reichskreditgesellschaft zum Ankauf der Zeitung unter Bereitstellung der Mittel von seiten des Reichs zu veranlassen sei6.