Text
1. Entwurf eines Gesetzes über die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für 1924.
[…]
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu1.
- 1
Der mit Schreiben des RFM vom 5. 7. vorgelegte GesEntw. (R 43 I/876, Bl. 211-217) geht nach Zustimmung des RR am 17. 7. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 335, Bd. 383), der am 26. 7. in 3. Lesung zustimmt; als Gesetz verkündet am 28.7.24 (RGBl. II, S. 171).