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6. Entwurf eines Gesetzes, betr. das deutsch-polnische oberschlesische Bergwerksabkommen.
Dem Abkommen wurde zugestimmt8. Der Reichsminister des Auswärtigen wird das Weitere veranlassen.
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Der Entwurf (R 43 I/119, Bl. 457-476) gelangt am 19. 10, 1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 5130, Bd. 375), wird hier in 3. Lesung am 1.2.1923 verabschiedet (RT Bd. 358, S. 9580 A) und am 22.2.1923 verkündet (RGBl. 1923 II, S. 118).