2.158.5 (bau1p): 5. Erlaß einer Verordnung über die Verpflichtung zur Rückerstattung der durch Bewilligung einer neuen Teuerungszulage im Baugewerbe entstehenden Mehrkosten durch die Bauauftraggeber. […]
[566]5. Erlaß einer Verordnung über die Verpflichtung zur Rückerstattung der durch Bewilligung einer neuen Teuerungszulage im Baugewerbe entstehenden Mehrkosten durch die Bauauftraggeber. […]