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1. Gemeindewahlen auf Helgoland1.
Unterstaatssekretär Göhre machte davon Mitteilung, daß ein Teil der Mitglieder des Staatsministeriums die Frage nochmals erörtert hätte und zu dem Ergebnis gekommen sei, die Wahlen, die übrigens erst am 9. November stattfinden sollten, nicht zu verschieben. Wenn ein Teil der Helgoländer sich an die englische Kommission in dieser Angelegenheit gewandt habe, so grenze das an Hochverrat, und man müsse erwägen, ob man nicht gegen die in Betracht kommenden Personen einschreiten solle. Nach eingehender Erörterung, wobei von seiten verschiedener Reichsminister auf die Gefahr des Verlustes von Helgoland hingewiesen wurde2, wurde gebeten, daß die Preußische Regierung sich mit der Vertagung der Gemeindewahlen einverstanden erklären möge. Der Reichskanzler wird sich mit dem Preußischen Ministerpräsidenten unmittelbar in Verbindung setzen. Gegebenenfalls soll die Angelegenheit in gemeinschaftlicher Sitzung mit dem Preußischen Kabinett besprochen werden3.
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Gerüchtweise war Anfang Oktober die Gefahr einer separatistischen Bewegung auf Helgoland bekannt geworden. Als „Quelle der Unzufriedenheit“ wurde die schleppende Behandlung der helgoländer Entschädigungsansprüche für erlittene Kriegsschäden durch die pr. Verwaltungsbehörden genannt (Vossische Zeitung Nr. 507 vom 5.10.19; Ausschnitt in: R 43 I/1843, Bl. 2). Siehe dazu auch diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 15.
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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 91, P. 7.