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3. Außerhalb der Tagesordnung: Einladung der Sowjetregierung zum fünfjährigen Jubiläumstage der Sowjetrepublik.
Die Auffassung des Kabinetts ging dahin, daß der Einladung, wenn überhaupt,[1139] so höchstens vom Reichsaußenminister Folge geleistet werden könne. Dem Reichsminister des Auswärtigen wurde anheimgestellt, nach Prüfung der Angelegenheit nach eigenem Ermessen zu handeln.