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1. Aufwertung.
Der Reichsminister der Justiz wies auf das Ergebnis der Besprechung mit den Parteiführern1 hin. Die Regierung wird auf ihrem bisherigen Standpunkt beharren entgegen gewissen Strömungen, die angebliche Schönheitsfehler der Regelung2 verbessern wollen. Nach seiner Ansicht könne gewissen Wünschen in Ausführungsverordnungen Rechnung getragen werden.