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6. Volkstrauertag.
Der Reichskanzler führte aus, daß der Vorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Pfarrer Siems, ihn kürzlich gebeten habe, den Sonntag Reminiscere22 als Volkstrauertag durch ein Reichsgesetz festzulegen23. Der Sonntag Reminiscere sei besonders im letzten Jahr in Deutschland und vor allem in ganz Österreich als Volkstrauertag zum Andenken an die Opfer des Weltkrieges feierlich begangen worden. Die evangelische und die katholische Kirche würden keine Bedenken gegen eine reichsgesetzliche Regelung haben24.
Der Reichsminister des Innern sagte eine baldige Prüfung dieser Angelegenheit zu.