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3. Abschluß der Besprechung über Preispolitik.
Das Reichskabinett setzte die in der Sitzung vom 14. Oktober7 mit einem Referat des Reichswirtschaftsministers begonnene Aussprache über die wirtschaftliche Auswirkung der Besoldungsreform fort.
[1003] Der Reichspostminister regte eine amtliche Verlautbarung des Inhalts an, daß die Reichsregierung in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage, insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Beamtenbesoldungserhöhung, keinen Anlaß zu Preiserhöhungen sehen könne.
Diese Anregung fand in der darauffolgenden Aussprache keine Unterstützung. Es wurde von verschiedenen Seiten die Meinung geäußert, daß die Reichsregierung durch eine derartige Verlautbarung der Öffentlichkeit gegenüber eine gewisse Garantie für die Erhaltung des gegenwärtigen Preisniveaus übernehme, eine Gewähr, die die Reichsregierung jedoch tatsächlich nicht zu übernehmen in der Lage sei.
Das Reichskabinett war jedoch der Meinung, daß es sich sehr empfehlen werde, und daß es übrigens auch nach Lage der Verhältnisse genüge, wenn der Reichsminister der Finanzen in seiner bevorstehenden Reichstagsrede zur Einbringung der Beamtenbesoldungsreform namens der Reichsregierung zum Ausdruck bringe, daß die Beamtenbesoldungsreform aus sich keinerlei Preiserhöhungen im Gefolge haben dürfe8.
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Siehe die Rede des RFM im RT am 21. 10. anläßlich der 1. Beratung des Entwurfs eines Besoldungsgesetzes: RT-Bd. 394, S. 11616 ff. Vgl. Köhler, Lebenserinnerungen, S. 258 f.