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Washingtoner Übereinkommen über die Arbeitszeit1.
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Die Genfer Verhandlungen über die Revision des Washingtoner Arbeitszeitabkommens waren ergebnislos verlaufen (Aufzeichnung über die Behandlung des Washingtoner Übereinkommens im Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts. R 43 I/2074, Bl. 293 f.).
[…]
Das Kabinett beschloß mit Stimmenmehrheit, entsprechend dem Antrage des Reichsarbeitsministers, dem Washingtoner Übereinkommen über die Arbeitszeit vorbehaltlos zuzustimmen2. Mit der Bekanntgabe und Durchführung dieses Beschlusses soll jedoch gewartet werden, bis die zur Zeit in Paris schwebenden Verhandlungen der Sachverständigen-Kommission für Reparationsfragen abgeschlossen sind3.
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Der RArbM hatte die vorbehaltlose Unterzeichnung durch das Reich gefordert, da eine Unterzeichnung unter Vorbehalt der Ratifikation durch England „einer verhüllten Ablehnung der Ratifikation gleichkomme“ (Kabinettsvorlage vom 21. 3.; R 43 I/2074, Bl. 291).
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Die Frage des Arbeitszeitübereinkommens wurde in der 4. Wahlperiode nicht wieder aufgenommen.
Anschließend Ministerbesprechung.