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1. Ernennung eines Mitgliedes des ständigen Schiedshofes im Haag.
[…]
Das Reichskabinett erklärte sich mit der Ernennung des Reichsministers a. D. Koch-Weser zum Mitglied des Ständigen Schiedshofs im Haag einverstanden1.
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Der RK hatte sein Eintreten für diese Ernennung Koch-Weser bereits am 2. 3. zugesagt (Vermerk des RK; R 43 I/540, Bl. 87). Als Koch-Weser seine Entlassungsurkunde entgegennahm, wurde die Frage nochmals besprochen (Vermerk Pünders vom 16. 4.; R 43 I/540, Bl. 102).
Es beschloß, daß hinsichtlich der Wahlen für den Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag keine amtliche Einwirkung auf die deutsche Gruppe des Ständigen Schiedshofs wegen Benennung des deutschen Kandidaten erfolgen solle. Dagegen wurde dem Auswärtigen Amt vom Reichskabinett anheimgegeben, auf Anfrage oder sonst bei geeigneter Gelegenheit Reichsminister a. D. Koch-Weser als einen der Reichsregierung besonders genehmen Kandidaten zu bezeichnen.