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12. [Staatskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete]
Auf Vorschlag des Ministers Heine erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß für die besetzten und gefährdeten westlichen Gebiete ein preußischer Staatskommissar ernannt und ihm auch eine Reichsvollmacht erteilt wird11.
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Am 21.6.1919 wurde der RegPräs. v. Starck (Köln) zum Reichs- und StKom. für die besetzten westlichen Gebiete ernannt (R 43 I/1844, Bl. 110).