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8. Pensionskürzungsgesetz u. Wartegeldempfängergesetz für Beamte.
Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß das Pensionskürzungsgesetz und das Wartegeldempfängergesetz für Beamte im Reichstag nicht die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten hätte. Er bat um die Ermächtigung, die Gesetzesvorlagen nochmals einzubringen10.
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Der Entwurf (R 43 I/2604, Bl. 331-335) war dem RT am 3.12.1921 (RT-Drucks. Nr. 3127, Bd. 370) zugegangen, nachdem der RR dem ihm am 24.6.21 vorgelegten Entwurf seine Zustimmung versagt hatte. Bei einer namentlichen Abstimmung im RT am 27.5.22 hatte der Entwurf mit 215 Jagegen 109 Neinstimmen bei 1 Stimme Enthaltung nur die einfache Mehrheit bekommen (RT Bd. 355, S. 7672).
Die Ermächtigung wurde erteilt. Der Reichsminister des Innern wird den Reichsminister der Finanzen im einzelnen noch informieren.