Text
Nr. 765
Vermerk des Regierungsrats Krebs über den Erwerb von Grundbesitz für Siedlungszwecke,
26. Mai 1932
Der Vertreter der mecklenburgischen Regierung, Gesandter Tischbein, teilte am 26. Mai d.Js. telephonisch mit, daß wegen der bevorstehenden Maßnahmen zum Erwerb von Siedlungsgelände im Osten1 Beunruhigung in landwirtschaftlichen Kreisen Mecklenburgs bestehen. Die mecklenburgische Landwirtschaftskammer und Landbundkreise seien deswegen bei ihm vorstellig geworden, daß er bei den maßgebenden Stellen dafür eintrete, daß bei dem Verfahren zum Erwerb von Siedlungsgelände auch die landwirtschaftlichen Stellen eingeschaltet werden. Er meinte, daß die beunruhigten Kreise anscheinend von Plänen erfahren hätten, die die Regelung lediglich durch Reichsstellen vorsehen. Der Gesandte Tischbein versuchte über die Einzelheiten des Entwurfs etwas zu erfahren. Er wurde von dem Sachbearbeiter lediglich darauf hingewiesen, daß maßgebend an der Regelung beteiligt sei der Reichskommissar für die Osthilfe, der die einschlägigen Fragen unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Interessen behandele und der ja auch persönlich den betreffenden Kreisen nahestehe.
Gesandter Tischbein bat, seine Mitteilung zum Vortrag zu bringen und erwähnte, daß er sich auch noch an das Reichskommissariat für die Osthilfe wenden werde.
K[rebs]