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5. Abdeckung der Debetsalden im Ausgleichsverfahren12.
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Zum Ausgleichsverfahren s. Dok. Nr. 129, Anm. 7.
Dieser P. war auf Wunsch des RMWiederaufbau auf die TO der Kabinettssitzung gesetzt worden. Am 3. 12. hatte StS Müller ein Schreiben an StS Albert gerichtet und hatte ihn gebeten, die Frage der Bezahlung der Novemberbeträge im Schuldenausgleichsverfahren im Kabinett behandeln zu lassen. Eine längere Aufzeichnung über den Sachverhalt und die bisherige Entwicklung dieser Frage war dem Schreiben beigegeben. Ferner hatte StS Müller gebeten, mit Rücksicht auf die devisenpolitische Bedeutung der Angelegenheit RbkPräs. Havenstein zu der Beratung hinzuzuziehen (R 43 I/16, Bl. 8–12).
Reichsminister Simons trägt das Verfahren vor, nach dem die Debetsalden abgedeckt würden. Die Entente sei von uns gebeten worden, auf die monatliche Bezahlung der Salden zu verzichten. Zur Begründung hätten wir angeführt, daß wir finanziell zur monatlichen Barzahlung der Debetsalden auf die Dauer nicht in der Lage seien. Die Entente habe dies Ersuchen abgelehnt13. Zur Frage stehe jetzt, ob wir die Novembersalden, die sich auf etwa 625 Millionen Mark beliefen, zahlen könnten bzw. zahlen wollten. Zu prüfen sei, ob eine Möglichkeit zur Barzahlung wirklich nicht bestehe, ohne andere Aktionen, wie die der Brotgetreideversorgung, empfindlich zu behindern14, ferner ob durch ein etwaiges „Nein“ die Verhandlungen in Brüssel und Genf unerträglich belastet würden.
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Mit Rücksicht auf die schwierige finanzielle Lage des Reiches hatte die RReg. Ende Oktober die brit. und die frz. Regierung ersucht, zunächst nicht weiter auf der monatlichen Abdeckung der Debetsalden im Ausgleichsverfahren zu bestehen. Beide Regierungen hatten dies Ersuchen jedoch abgelehnt, wobei die brit. Seite, allerdings mündlich, zum Ausdruck gebracht hatte, daß die brit. Regierung der dt. Anregung nicht entgegenkommen könne, weil Frankreich sich dagegen ausgesprochen habe und Großbritannien bei dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit Frankreich ein einseitiges Vorgehen in dieser Angelegenheit scheue. Daraufhin waren die Debetsalden für den Monat Oktober in bar bezahlt worden (Aufzeichnung des RMinWiederaufbau über die Abdeckung der Debetsalden im Ausgleichsverfahren, R 43 I/16, Bl. 9–12).
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Siehe o. P. 1.
[342] Staatssekretär Müller: Bei der Beurteilung der vorliegenden Frage sei zu berücksichtigen, daß, wenn wir unsere Unfähigkeit zur Zahlung erklärten, wir den Anschein des beginnenden Bankrott erwecken würden. Auch hierdurch würden unsere Devisen ungünstig beeinflußt werden. Auf der andern Seite sei zu beachten, daß wir durch unsere Oktobernote ausdrücklich erklärt hätten, wir seien zur Zahlung nicht in der Lage.
Reichsminister Scholz ist der Ansicht, daß wir das Novembersaldo unter allen Umständen bezahlen müßten.
Präsident des Reichsbankdirektoriums Havenstein vertritt die Auffassung, daß wir gerade durch Zahlung des Novembersaldo unsere Stellung in Brüssel ungünstig beeinflussen würden. Nachdem wir ausdrücklich erklärt hätten, daß die Zahlung unmöglich sei, würden wir durch Einnahme eines andern Standpunktes in Brüssel jeden Verhandlungskredit verlieren. Unsere einzige Rettung liege darin, daß wir in Brüssel mit völliger Offenheit verhandelten und wirklich unmöglichen Forderungen ein hartes Nein entgegensetzten. Weiter müßten wir in Brüssel darauf dringen, daß die Vorschüsse von Spa ihrem ausdrücklich festgelegten Zweck auch wirklich zugeführt würden15. Er sei der Überzeugung, daß wir unsere Valuta endgültig ruinieren würden, wenn wir die Debetsalden aus dem Clearingverfahren bar abdeckten. Die gleiche Folge sei seines Erachtens unvermeidbar, wenn wir das vom Reichsernährungsministerium vorgesehene Ernährungsprogramm durchführten. In der Frage des Clearingverfahrens sei unsere Position deshalb nicht ungünstig, weil wir ein ausdrückliches Versprechen der Entente hätten, nach dem wir diese Summen nicht bar zu zahlen brauchten16.
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Zu den im Rahmen des Kohleabkommens von Spa zugesagten Vorschüssen s. Dok. Nr. 28, Anm. 1.
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Es ging hier um das Abrechnungsverfahren der dt. Debetsalden. Bereits im Jahre 1919 hatte die dt. Regierung die Alliierten daraufhingewiesen, daß die in fremder Währung zu leistenden Zahlungen innerhalb des Ausgleichsverfahrens zu einer Verschlechterung des Markkurses führen würden.
Die Alliierten hatten darauf in einer Note vom 16.6.1919 geantwortet, eine solche Verschlechterung sei nicht zu befürchten, da die Bezahlung der dt. Passivsalden im Ausgleichsverfahren mit den Erlösen aus den Liquidationen dt. Güter im Ausland verrechnet werden könnte. Zu den Liquidationen dt. Güter im Ausland s. Dok. Nr. 129, Anm. 6.
Die dt. Seite hatte es bisher jedoch vermieden, auf diese von den Alliierten vorgeschlagene Möglichkeit der Verrechnung der Passivsalden mit den Liquidationserlösen zu verweisen, einmal weil bisher eine Gutschrift von Liquidationserlösen zu Gunsten Dtlds. noch nicht erfolgt war, zum anderen, weil man die Bestrebungen, eine Freigabe dt. Eigentums im Ausland zu erreichen, nicht gefährden wollte (Aufzeichnung der RMinWiederaufbau über die Abdeckung der Debetsalden im Ausgleichsverfahren, R 43 I/16, Bl. 9–12).
Auf diese Verrechnungsmöglichkeit bezog sich RbkPräs. Havenstein hier.
Reichsminister Simons: Wir müßten uns darüber klar sein, daß, wenn wir die Salden nicht bezahlten, die Liquidationen in das Clearingverfahren hineingezogen werden würden. Wenn aber die Sache so läge, wie Exzellenz Havenstein ausgeführt habe, so müßten wir diese ungünstige Möglichkeit mit in Kauf nehmen. Er nehme nicht an, daß die Entente unser „Nein“ mit sofortiger Finanzkontrolle beantworten würde.
Reichsminister von Raumer fürchtet eine etwaige Finanzkontrolle nicht[343] und ist der Ansicht, daß wir die Barzahlung der Debetsalden ablehnen müßten.
Das Kabinett beschließt, die Barzahlung der Debetsalden abzulehnen17.
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Entsprechend diesem Kabinettsbeschluß überreichte die Dt. Friedensdelegation am 16. 12. der Repko eine Note, in der darauf hingewiesen wurde, daß Dtld. mit den bisherigen Zahlungen an die Grenze des Möglichen gegangen sei und daß es deshalb nicht die Verantwortung übernehmen könne, auch im Dezember das dt. Devisengeschäft im Hinblick auf die Durchführung des Ernährungsprogramms wieder mit so erheblichen Mitteln für das Ausgleichsverfahren zu belasten. Dementsprechend habe das dt. Ausgleichsamt die beteiligten fremden Ausgleichsämter benachrichtigt, daß es bis auf weiteres von der Barbezahlung der im Dezember fällig gewordenen Salden absehen müsse. Siehe dazu Schultheß 1920, II, S. 349.
Die Frage der dt. Zahlungen im Ausgleichsverfahren wurde erneut auf der Sachverständigenkonferenz von Brüssel behandelt; s. dazu Dok. Nr. 145.