1.177.2 (ma32p): 2. Entschädigung der Länder, insbesondere Preußens für das verlorene nutzbare Staatseigentum und sonstige Kriegs- und Friedensvertragsfolgen. [nicht beraten]
2. Entschädigung der Länder, insbesondere Preußens für das verlorene nutzbare Staatseigentum und sonstige Kriegs- und Friedensvertragsfolgen. [nicht beraten]