1.182.1 (ma32p): Arbeitsnotprogramm.

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Text

RTF

Arbeitsnotprogramm.

Den Vorsitz führte der Stellvertreter des Reichskanzlers, Reichsminister der Justiz Hergt.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers berichtete zunächst über das Ergebnis der Besprechungen, die er und der Reichsarbeitsminister im Namen der Reichsregierung mit den Führern der Regierungsparteien sowie der Demokraten und Sozialdemokraten über die politische Lage geführt haben1.

1

Siehe Dok. Nr. 423, dort auch Anm. 2.

Nach einer kurzen allgemeinen Aussprache über die politische Lage, in welcher der Reichsarbeitsminister betonte, daß es nach seiner Meinung in erster Linie darauf ankomme, die Einstellung der Demokraten zu den Bemühungen der die Reichsregierung stützenden Parteien auf Erledigung eines Arbeitsnotprogramms zu klären, trat das Kabinett in die Erörterung des Arbeitsnotprogramms selbst ein.

Kriegsschädenschlußgesetz.

Der Reichsminister der Finanzen legte die anliegenden, in seinem Ministerium ausgearbeiteten neuen Vorschläge vor2. Er erklärte, daß er in diesen Vorschlägen bis an die äußerste Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reichs gegangen sei. Die vorgeschlagenen Verbesserungen seien selbstverständlich nur unter der Bedingung vertretbar, daß das Gesetz tatsächlich ein Schlußgesetz bleibe. Der finanzielle Aufwand für die Verbesserung belaufe sich auf rund 230 Millionen Mark.

2

Es handelt sich um einen Katalog von Vorschlägen für Verbesserungen der Entschädigung der Klein-, Mittel- und Großgeschädigten mit Angaben über ihre finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der kommenden Jahre (R 43 I /1428 , Bl. 269–271). Die hier vorgeschlagenen Verbesserungen sollten in den Entwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes eingearbeitet werden, der zu diesem Zeitpunkt dem 22. Ausschuß des RT zur Beratung vorlag; siehe Dok. Nr. 409, Anm. 1.

In der folgenden Aussprache äußerte der Stellvertreter des Reichskanzlers ernste Bedenken, ob es möglich sein werde, mit dem Vorschlag bei den Parteien durchzukommen, da der Vorschlag hinter den Vorschlägen des Reichswirtschaftsrats3, die auf ein finanzielles Mehr von rund 300 Millionen Mark hinauslaufen, zurückbleibe.

3

Siehe Dok. Nr. 409, Anm. 3 und Dok. Nr. 410.

In ähnlichem Sinne äußerte sich auch der Reichswirtschaftsminister.

[1318] Es wurde darauf hingewiesen, daß der vom Reichsminister der Finanzen vorgelegte Zahlungsplan insofern zur Kritik Anlaß gebe, als der zur Durchführung des Gesetzes erforderliche Finanzaufwand in den ersten 3 Jahren rund 90 Millionen Mark jährlich betrage, dann aber für 10 Jahre auf rund 84 Millionen Mark jährlich absinke, um nach diesem Zeitraum wieder stark zu steigen. Das Absinken nach den ersten 3 Jahren entbehre der inneren Begründung.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers schlug daher vor, auch in den auf die ersten 3 Jahre folgenden 10 Jahren den jährlichen Finanzbedarf auf der Höhe von 90 Millionen Mark zu halten, so daß der Zahlungsplan des Reichsministers der Finanzen um 10 × 6 Millionen gesteigert werde. Dieser Steigerungsbetrag wäre alsdann auf die jetzt vorgesehene Entschädigungsstaffel gleichmäßig zu verteilen.

Als Ergebnis der folgenden Aussprache stellte der Stellvertreter des Reichskanzlers die übereinstimmende Meinung des Reichskabinetts dahin fest, daß der Vorschlag des Reichsministers der Finanzen um rund 10 × 6 Millionen Mark zu erhöhen sei, daß das Gesetz unbedingt als Schlußgesetz aufrecht zu erhalten sei, daß der sogenannte kleine Besserungsschein4 nach wie vor vom Kabinett abgelehnt werde und schließlich, daß der Steigerungsbetrag von 10 × 6 Millionen Mark zur gleichmäßigen Ergänzung des vom Reichsminister der Finanzen vorgesehenen Entschädigungssystems dienen soll. Diese Auffassung des Kabinetts soll den Fraktionsführern am kommenden Tage (16. II.5) unterbreitet werden. Bis dahin soll auch die zahlenmäßige Umlegung der 10 × 6 Millionen Mark auf die Entschädigungsstaffel erledigt sein.

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 409.

5

Muß heißen: 17. II.

[…]

Agrarprogramm.

Das Kabinett trat sodann in eine Erörterung der Punkte I, 1 bis 7 des vom Reichsernährungsminister vorgelegten Entwurfs eines Agrarprogramms6 ein. Zu[1319] einer abschließenden Stellungnahme kam es nicht. Die Weiterberatung wurde vertagt auf Freitag, den 17. Februar 1928, vormittags 10 Uhr7.

6

Der beiliegende Entwurf eines Agrarprogramms lautet: „I. Maßnahmen zur Besserung der Rentabilität: 1. Regelung der Absatzverhältnisse auf dem Gebiete des Viehmarktes (erster 30 Millionen-Fonds); 2. Maßnahmen zur Behebung besonderer Notstände in der Landwirtschaft zwecks Durchführung rationeller Wirtschaftsmethoden (zweiter 30 Millionen-Fonds); 3. Maßnahmen zur Kreditverbilligung bei Ausführung von Meliorationen (5 × 6 Millionen Reichszuschuß in Jahresraten); 4. Maßnahmen zur Verbilligung von Krediten zwecks Rationalisierung des Molkereiwesens (5 × 1½ Millionen Reichszuschuß in Jahresraten. Das Reich stellt als Zwischenkredit sogleich 10 Millionen Mark zur Verfügung, weitere 8 Millionen Kredite sind von anderer Seite bereitgestellt); 5. Maßnahmen zur Rationalisierung der Geflügelhaltung und zur Förderung des Absatzes (1 Million Reichszuschuß zur Zinsverbilligung zunächst); 6. Maßnahmen zur Rationalisierung des Obst-, Wein- und Gemüsebaues durch Zurverfügungstellung verbilligter Reichskredite; 7. Verlängerung des Vertrages mit der Getreidehandelsgesellschaft um weitere 5 Jahre. Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft für Maßnahmen auf dem Gebiete des Kartofellmarktes.

II. Maßnahmen auf dem Gebiete des Kreditwesens: 1. Zwecks Ordnung der schwebenden Schuldverhältnisse in der Landwirtschaft sofortige Bereitstellung eines Reichszwischenkredits von 100 Millionen Mark, weitere Zurverfügungstellung von mindestens 100 Millionen Mark von [sic] Begebung von Schatzwechseln; 2. Förderung der Kreditaufnahme der territorialen Kreditinstitute durch Garantieleistungen von Reich, Ländern und Kommunen. 3. Restlose Durchführung des Ostpreußenprogramms.

III. Maßnahmen auf dem Gebiete der Steuerpolitik: 1. Fortführung der eingeleiteten Steuerstundungsmaßnahmen, Nachprüfung und Herabsetzung der Einkommensteuerrahmensätze nach den Ergebnissen buchführender Betriebe. Besondere Berücksichtigung der Notstandsgebiete bei Steuerveranlagung und -erhebung.

IV. Maßnahmen auf dem Gebiete der Zoll- und Handelspolitik: 1. Ratenweise Herabsetzung des Gefrierfleischkontingents bis zu seiner gänzlichen Aufhebung. 2. Maßnahmen zur gleichmäßigen Handhabung der veterinärpolizeilichen Grenzsperren gegen die Einschleppung von Viehseuchen. Notfalls Novelle zum Reichsviehseuchengesetz. 3. Erweiterung der Nutzbarmachung der Einfuhrscheine auch beim Export von Schweinefleisch nach Analogie der Zollgesetzgebung von 1902.“ (R 43 I /1428 , Bl. 272).

7

Siehe Dok. Nr. 425.

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