Text
[137]7. [Kündigungen in Reichs- und Staatsbetrieben.]
Unter dem Eindruck der dringenden Notwendigkeit, die überflüssigen Kriegsbetriebe im öffentlichen Interesse beschleunigt abzubauen, beschließt das Kabinett, mit rückwirkender Kraft eine Verordnung zu erlassen, wonach bei der Schließung von Reichsbetrieben die Bestimmung, daß vor Entlassungen Arbeiter- und Angestelltenausschüsse zu hören sind7, nicht angewendet zu werden braucht. Der Reichsarbeitsminister wird in Verbindung mit den nächstbeteiligten Ministern die Verordnung noch heute herausgehen lassen8.