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4. Kraftwagen für die Herrn Minister.
Es wurde beschlossen, daß der Reichspräsident und sämtliche Minister einen guten, möglichst viersitzigen Kraftwagen für sich und den engeren Dienstgebrauch erhalten sollen. In Berlin soll eine Stelle eingerichtet werden, wo Bereifung, Betriebsstoff usw. beschafft werden kann. Die Kosten des Betriebes müssen jeweils im Etat angefordert werden.
Hinsichtlich der Benutzung der Kraftwagen der Minister wurde festgestellt, daß ihnen die Wagen in derselben Weise zur Verfügung ständen, wie den Generaldirektoren der großen Werke und daß es ihrem Ermessen überlassen bleibe, in welchem Umfange sie von dem Kraftwagen für sich und ihre Angehörigen Gebrauch machen wollten.