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Reparationspolitische Aussprache.
Vor Beginn der sachlichen Beratungen1 sprach der Reichskanzler allen Herren, die an den Arbeiten für die Baseler Konferenz beteiligt waren, Dank und Anerkennung aus2.
Sodann wünschte er zunächst eine Aussprache über die hauptsächlichen Vorgänge auf reparationspolitischem Gebiet, die sich nach Abschluß der Baseler Verhandlungen3 ereignet haben, herbeizuführen. Er berichtete, daß er am vergangenen Sonntag, dem 2. Januar, auf der Rückreise von seinem kurzen Erholungsurlaub ein Zusammentreffen in Köln mit dem aus London kommenden Herrn Sprague vereinbart hatte. Da die in Köln zur Verfügung stehende Zeit zu kurz war, habe Herr Sprague ihn auf der Rückreise nach Berlin begleitet. In Berlin habe Sprague alsdann nach der Ankunft am späten Nachmittag noch eine Besprechung mit dem in Berlin weilenden Amerikaner Wiggin gehabt und sei darauf noch in der Nacht nach London zurückgekehrt. Die Aussprache mit Sprague sei sehr offen geführt worden. Dieser habe die deutsche Auffassung darüber kennenlernen wollen, was wir auf der kommenden politischen Konferenz als „the most or the less desirable solution“ für uns ansähen. Er habe ihm daraufhin ziemlich rückhaltslos unsere Ansichten dargelegt, habe es aber vermieden, sich irgendwie festzulegen.
Herr Sprague habe ihm mitgeteilt, daß man aufgrund der zwischen London und Paris hin- und hergegangenen Aussprachen der letzten Tage es als völlig ausgeschlossen ansehen müsse, eine Verlängerung des Hoover-Jahres um weitere 5 Jahre zu erreichen4. Dieser Gedanke habe bekanntlich in früheren Besprechungen eine Rolle gespielt. Herr Sprague sei es fraglich erschienen, ob wir uns dann auf eine Zwischenlösung von 2–3 Jahren einlassen könnten. Ferner habe es Herrn Sprague unerfüllbar geschienen, die Weltwirtschaftskrise auf der kommenden Lausanner Konferenz5 schon so weitgehend auszunutzen, daß wir eine Endlösung in unserem Sinne durchsetzen könnten. Frankreich könne diesen Weg vor den[2142] Wahlen6 unmöglich mitmachen. Auch von Amerika sei im Hinblick auf die im Herbst bevorstehende Präsidentschaftswahl7 eine Unterstützung nach dieser Richtung nicht zu erwarten. Die Lausanner Konferenz werde also voraussichtlich schon nach sehr kurzer Dauer – etwa drei Tage – mit einer Vertagung enden. Darüber, wie die Dinge alsdann weiter zu betreiben seien, gingen in England die Aussichten auseinander. Die eine Auffassung, die in erster Linie von Herrn Layton vertreten werde, gehe dahin, in Lausanne eine Verlängerung des Hoover-Jahres um sechs Monate zu beschließen. Die andere Auffassung, unter der Führung des Gouverneurs der Bank von England, halte die Verlängerung um ein volles Jahr für richtiger. Beide Auffassungen seien aber darin einig, daß im Juni oder spätestens Juli eine neue große politische Konferenz der Regierungen stattfinden müsse, auf der alsdann die Endlösung der Reparationsfrage unbedingt gefunden werden müsse. Aus einem Telegramm des Botschafters von Neurath vom 4. Januar 1932 […], das den Reichsministern wohl inzwischen zugegangen sei, ergebe sich das gleiche Bild8. Er habe Herrn Sprague auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß Deutschland aus innerpolitischen Gründen auf der Lausanner Konferenz nach außen hin nur den Standpunkt vertreten könne, daß die Übernahme irgendwelcher Zahlungsverpflichtungen durch Deutschland ausgeschlossen sei und daß Deutschland gewissermaßen vergewaltigt werden müsse, um sich mit einer Vertagung der Konferenz bis Juli abzufinden. Insbesondere könne Deutschland in Lausanne keine vertragliche Verpflichtung unterschreiben, die dem Reichstag vorgelegt werden müsse.
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Das brit. „Cabinet Committee on Reparations and War Debts“ beschloß am 6.1.32 den Vorschlag eines fünfjährigen Moratoriums mit dem Ziel einer möglichst raschen Endregelung: Documents on British Foreign Policy, Second Series 2, Vol. III, p. 590; siehe auch Dok. Nr. 620.
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Hierzu Dok. Nr. 616, Anm. 1.
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Vgl. Dok. Nr. 608, Anm. 2.
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Die amerikanische Präsidentenwahl fand am 9.11.32 statt (Schultheß 1932, S. 369).
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Botschafter v. Neurath hatte in dem Telegramm Nr. 4 vom 4.1.32 u. a. berichtet: „Grundgedanke ist, daß Lausanner Konferenz, falls, wie wahrscheinlich, Einigung auf Endlösung unerreichbar, sich auf sechs Monate vertagt und dann Möglichkeit einer Endlösung von neuem zu [sic] prüfen soll. Da nächste Schuldenzahlung an Amerika erst Mitte Dezember 1932 fällig, biete Ablauf Hooverjahres insofern keine Schwierigkeiten. Regelung bezüglich deutscher Reparationsfälligkeiten nach Ablauf Hooverjahrs müßte allerdings schon in Lausanne gefunden werden. Ihre Ausgestaltung im einzelnen, die doch ganz ungeklärt zu sein scheint, soll erst nach Rückkehr Professor Spragues aus Berlin, der deutsche amtliche Stellen bezüglich möglichen Ausmaßes deutschen Entgegenkommens sondieren sollte, in Angriff genommen werden. Dem Plan liegt Annahme hiesiger leitender Politiker zugrunde, daß Frankreich, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage nach an maßgeblichen Stellen vorliegenden zuverlässigen Berichten sich rapid verschlechtere, und dessen Regierung jetzt im Hinblick auf kommende Wahlen aktionsunfähig sei, in sechs Monaten einer vernünftigen Endlösung sehr viel zugänglicher sein würde. Gleichzeitig würden solche Zwischenlösungen nach hiesiger Auffassung Möglichkeit bieten, offenem Bruch mit Frankreich, den man hier unter allen Umständen vermeiden möchte, zu entgehen, ohne das vitale englische und deutsche Interesse an Endlösung zu opfern“ (R 43 I/335, Bl. 171–172).
Der Reichskanzler bat sodann um die Äußerungen der Ressorts zur Sache. Er selbst betonte, daß oberste Voraussetzung für alle Lösungen der kommenden Lausanner Konferenz sei, daß im Juni oder Juli eine neue Konferenz stattfinde zwecks Einigung über die Endlösung. Er gehe dabei von der Voraussetzung aus, daß es uns gelinge, bis zu dieser Konferenz wirtschaftlich auszuhalten, insbesondere unsere Währung hochzuhalten. Fraglich sei ihm nur, ob die Verlängerung des Hoover-Jahres um ein halbes oder um ein volles Jahr die richtigere Lösung sei. Nach dem Telegramm des Botschafters von Neurath scheine in England die Auffassung gesiegt zu haben, daß man auf ein volles Jahr abkommen müsse.
[2143] Herr Dr. Melchior berichtete sodann in kurzen Zügen über das, was er in seinem, den Ressorts inzwischen zugegangenen Briefe an Staatssekretär Schäffer vom 2. Januar bereits schriftlich niedergelegt hat9. Dabei hob er besonders hervor, daß Layton seine ursprüngliche Anregung, die Reparationsfrage endgültig durch eine Transaktion mit Reichsbahnanteilen zu lösen10, in seinem offiziellen Bericht an die englische Regierung nicht wiederholt habe. Ferner erwähnte er besonders, daß auch Herr Layton eine provisorische Lösung nur als means for final settlement ansehe.
Der Reichskanzler erwiderte, daß auch Herr Sprague ihm gesagt habe, daß der ursprüngliche Gedanke Laytons betreffend die Heranziehung der Reichsbahn für Reparationszwecke von England nicht weiter verfolgt werde, Herr Norman sei sich nämlich klar darüber, daß die Verwirklichung solcher Pläne nur unter gleichzeitiger Einsetzung einer ausländischen Kontrolle auf der Reichsbahn möglich sei, daß eine solche Kontrolle aber Deutschland aus außenpolitischen Gründen nicht zugemutet werden könne. Herr Sprague habe aber einen anderen Gedanken Montague Normans für eine eventuell mögliche Endlösung angedeutet. Deutschland soll eine gewisse, nicht allzu hohe Schlußsumme auferlegt werden11. Diese Summe soll zunächst durch Anleihen der empfangsberechtigten Gläubigerländer aufgebracht werden und von Deutschland nach und nach abbezahlt werden. Gedacht sei an einen Zinssatz von 4–5% und eine jährliche 2%-ige Amortisation. Die Auflegung der Anleihe soll erfolgen in einer gewissen Parallelität zur Entwicklung des deutschen Auslandshandels. Herrn Sprague gegenüber habe er dieses Thema nicht vertieft, habe nur lächelnd erwidert, daß man damit ja von dem System der Reichsbahnkontrolle zu dem nicht minder unbedenklichen System der Dette publique12 übergehe. Auch Herr Sprague habe das Gespräch nicht fortgesetzt und nur bemerkt, daß man sich über solche Fragen im Augenblick noch nicht den Kopf zu zerbrechen brauche.
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Die Rede war von 4–5 Mrd. RM: siehe die Tagebuchaufzeichnung Schäffers vom 5.1.32, IfZ ED 93, Bd. 17, Bl. 15, auszugsweise abgedruckt bei Schulz, Politik und Wirtschaft in der Krise, Dok. Nr. 398.
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Eine Anspielung des RK auf das türkische Finanzsystem von 1881, das ausländischen Kapitalgebern Einkünfte aus Monopolen verpfändet hatte.
Staatssekretär Dr. Schäffer machte den Einwand, daß der Junitermin für eine neue Konferenz vielleicht insofern nicht besonders geeignet erscheinen könne, weil dann größere Zahlungen der europäischen Reparationsgläubiger an Amerika fällig seien, daß aus dieser Tatsache ein starker Druck Amerikas auf Deutschland als dem Schuldner der amerikanischen Vertragsgegner befürchtet werden müsse. Amerika werde vor den Präsidentschaftswahlen seinen europäischen Schuldnern gegenüber kaum zum Nachgeben geneigt sein. Es bestehe sogar vielmehr die Gefahr, daß die Eintreibung zur zugkräftigen Wahlparole gemacht werde. Infolgedessen könne im Juni wohl nur eine Reparationslösung in dem Sinne gefunden werden, daß die Reparationsgläubiger sich zur Streichung ihrer Forderungen unter der Bedingung bereitfinden, daß auch Amerika seinerseits in eine Schuldenstreichung einwilligt.
[2144] Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß eine Verschiebung der endgültigen Reparationslösung bis nach den amerikanischen Präsidentschaftswahlen für Deutschland kaum möglich sein werde. Im übrigen genüge auch nicht einmal die Überwindung des Novembertermins der amerikanischen Wahlen, da der neue Präsident sein Amt erst im März antreten13 und erst von diesem Zeitpunkt an ein Umschwung in Amerika erhofft werden könne. Herr Sprague, mit dem er über die Frage gleichfalls gesprochen habe, habe sich dahin geäußert, daß Europa endgültig die Hoffnung aufgeben müsse, die Amerikaner auf freundlichem Wege zur Streichung der Schulden bewegen zu können. Alle politischen Parteien Amerikas seien so eingestellt, daß sie in der Schuldenfrage letzten Endes doch nur eine Vergewaltigung von seiten der europäischen Mächte erwarten, vielleicht sei es besser und den amerikanischen Parteien auch erwünschter, daß diese aufgezwungene Lösung noch vor den Wahlen erledigt werde. Eine Hinauszögerung der entscheidenden politischen Konferenz bis zum November bringe die Reichsregierung um die Chance, die Situation innenpolitisch lange genug durchzuhalten.
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Präs. Franklin D. Roosevelt trat sein Amt am 3.3.33 an.
Reichsminister Warmbold sprach sich gleichfalls gegen eine Hinausschiebung der endgültigen Konferenz bis zum Herbst aus. Er führte aus, daß die Lage Deutschlands, Englands und anderer Länder bereits jetzt so schlecht sei, daß man endgültige Lösungen unmöglich allzu weit hinausschieben dürfe. Der Baseler Bericht habe deshalb ja auch die Regierungen zu größter Eile gemahnt14. Speziell Deutschland werde die größte Mühe haben, seine Währung durchzuhalten. Er bezweifele auch, ob England noch lange in der Lage sein werde, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Amerika pünktlich nachzukommen.
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Im IV. Kapitel „Schlußfolgerungen“ seines Berichts vom 23.12.31 hatte der Beratende Sonderausschuß u. a. ausgeführt: „Aber das Problem hat weltweite Bedeutung. Wir können keine Parallele aus Friedenszeiten nennen zu der Störung, die augenblicklich herrscht und die einen tiefgehenden Wandel in den wirtschaftlichen Beziehungen der Nationen zueinander mit sich bringen kann. Es muß daher sofort gehandelt werden, und zwar in viel weiterem Maßstab, als dem durch Deutschlands Lage allein gegebenen […] Wir richten an die Regierungen, auf denen die Verantwortung zum Handeln ruht, den Appell, ohne Verzug zu Entscheidungen zu kommen, um eine Besserung der Krise herbeizuführen, die gleichermaßen auf allen lastet“ (R 43 I/335, Bl. 4–30, hier Bl. 15 und Bl. 16).
Hierzu bemerkte der Reichskanzler daß Deutschland, wenn die Reichsregierung in den nächsten Wochen alles richtig mache, möglicherweise länger um ein Auslandsmoratorium werde herumkommen können als England. Das größte Bedenken, das er habe, bestehe darin, ob die Reichsregierung bei Hinauszögerung der Konferenz bis zum Juni innenpolitisch stark genug bleibe, um dann noch ihr unbedingtes Nein gegenüber den Reparationsforderungen der Gläubiger durchhalten zu können.
Reichsminister Warmbold wies darauf hin, daß man sich nach sachverständiger Vorhersage noch auf weitere drei Krisenjahre gefaßt machen müsse. Daher müsse schon jetzt Klarheit darüber geschaffen werden, wie man das Geld bekomme, um nicht nur den ausländischen, sondern vor allen Dingen auch den inländischen Zahlungsverpflichtungen gerechtzubleiben.
Der Reichskanzler bestätigte, daß auch Herr Wiggin die endgültige Überwindung der Krise erst für Herbst 1934 erwarte. Dies müsse für die Reichsregierung ein[2145] Grund mehr dafür sein, allen Zwischenlösungen aus dem Wege zu gehen, die auf die Dauer der Krise, d. h. also auf 2–3 Jahre abgestellt seien, damit nicht der etwaige Wiederbeginn des Reparationsproblems mit dem Beginn des Konjunkturanstieges zusammentreffe.
Der Reichsbankpräsident führte aus, daß ein längeres Moratorium nur dann Sinn haben könne, wenn von einer derartigen Lösung ein Auftrieb zur Belebung der Wirtschaft erwartet werden könne. Es sei aber schon fraglich, ob das Vertrauen des internationalen Anleihepublikums genügend gestärkt werde, wenn die Lösung in einer Verlängerung des Hooverjahres um weitere fünf Jahre bestehe. Eine Zwischenlösung für 2–3 Jahre sei völlig zwecklos. Deutschland werde bis zum Juni dieses Jahres wirtschaftlich durchhalten können, wenn es in seiner Devisenbewirtschaftung weiter vorsichtig bleibe. Immerhin werde man ständig an der Grenze des Moratoriums vorbeitaumeln. Der Stand der Stillhalteverhandlungen sei keineswegs günstig15. Sicher sei wohl nur, daß Kapitalrückzahlungen vor Juni von uns nicht verlangt werden würden. Dieser Umstand werde das Durchhalten bis zum Juni erleichtern.
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Hierzu siehe den Abschnitt „Stillhalteverhandlungen“ in diesem Dok.
Dr. Melchior wies darauf hin, daß beide Baseler Berichte16 in dringlichster Form die Eilbedürftigkeit der Entscheidungen der Regierung unterstrichen haben. Aus diesem Grunde halte er den Junitermin für die äußerste Frist. Er sehe die Lage in Deutschland ebenso ernst an, wie der Reichswirtschaftsminister. In der Frage, ob man in Lausanne besser mit der Verlängerung des Hooverjahres um ein halbes Jahr oder um ein volles Jahr stehen werde, neige er der Auffassung zu, daß ein halbes Jahr vielleicht zu kurz sei. Es sei durchaus möglich, daß die endgültige Entscheidung nicht schnell falle. Bei einer sechsmonatlichen Frist komme man alsdann möglicherweise für die Endlösung unter unerwünschten Druck.
Auch der Reichskanzler erklärte, mehr zu der einjährigen Verlängerung zu neigen. Bei dieser Auffassung spiele auch die Erwägung mit, daß diese Frist vom Gesichtspunkt der Aufstellung des Reichsetats günstiger sei.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg meinte, daß es ausschlaggebend auf die Formulierung ankomme, in welcher die Verlängerung erfolge. Wenn feststehe, daß Deutschland im ersten Jahre nichts zu zahlen brauche und man ferner darüber einig sei, daß eine Endlösung schnellstens herbeigeführt werden müsse, könne man sich in Lausanne unbedenklich auf eine einjährige Verlängerung des Hoover-Jahres einlassen. Allerdings halte er es für bedenklich, die jetzt gültigen Bedingungen des Hoover-Jahres unverändert fortbestehen zu lassen. Die Reichsbahn werde wohl kaum in der Lage sein, für ein weiteres Jahr die gleichen Verpflichtungen wie im laufenden Jahr zu übernehmen17.
Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk schloß sich dieser Auffassung an mit dem Bemerken, daß das Hoover-Jahr große Schattenseiten habe. Man müsse eine größere Sicherheit gegen den Nichtfortbestand der ungeschützten Annuität zu erreichen suchen. In diesem Sinne halte er eine möglichst schnelle Vernichtung des Hoover-Plans für den richtigen Weg.
[2146] Ministerialdirektor Dr. Gaus führte aus, daß die taktische Vertretung des deutschen Standpunktes und die rechtliche Formulierung auf der Lausanner Konferenz wohl nicht ganz einfach sein werde. Es sei schwer, die Erklärung, nicht weiter zahlen zu wollen, mit der Bereitwilligkeit zu verbinden, sich auf eine neue Konferenz einzulassen, in der über etwaige weitere Reparationszahlungen verhandelt und eine Endlösung getroffen werden solle. Die richtige Begründung für den Juni-Termin werde Schwierigkeiten machen18.
Der Reichskanzler schloß die Aussprache mit der Bitte, den gesamten Fragenkomplex wegen der großen Tragweite der zu treffenden Entschließungen bis zum kommenden Tage nochmals eingehend zu überlegen. Die Aussprache solle alsdann im gleichen Kreise noch vor der Besprechung mit dem französischen Botschafter Poncet, die er auf mittags 12 Uhr vereinbart habe, festgesetzt werden.
Ministerialdirektor Dr. Gaus übernahm es, bis dahin den Entwurf einer Formulierung auszuarbeiten19.