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3. Reichsfluchtsteuer.
Ministerialdirektor Dr. Zarden trug vor, daß sich an dem bereits verabschiedeten Entwurf des Kapitels Reichsflucht einige Änderungen als notwendig herausgestellt hätten für die Fälle des doppelten Wohnsitzes des Steuerschuldners6. Diese Änderungen wurden vom Kabinett gebilligt7