Text
5) Entwurf eines Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Das Kabinett stimmte der Vorlage zu10.
- 10
Der Gesetzentwurf, am 8. 3. übersandt, sieht für die Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreibungen staatlichen Genehmigungszwang vor, um – wie es in der Begründung u. a. heißt – „den Staatskredit vor den Gefahren zu schützen, die ihm aus einer Überflutung des Geldmarkts mit geldähnlichen Zahlungsmitteln erwachsen können.“ (R 43 I/1219, Bl. 94 f., hier: Bl. 95). Das Gesetz wird unter dem 23.6.23 verkündet (RGBl. I, S. 407).