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4. Gesetzentwurf zur Erleichterung der Darlehensbeschaffung für landwirtschaftliche Bodenverbesserung.
Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft führte aus, daß er von der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Darlehnsbeschaffung für landwirtschaftliche Bodenverbesserung9 dann absehen könne, wenn die vom Reichsarbeitsminister aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge für das laufende Jahr in Aussicht gestellten 6 Millionen Mark gezahlt würden und wenn insgesamt für die folgenden Jahre 24 Millionen Mark bewilligt würden, davon ein Betrag von 6 Millionen Mk. für das Jahr 1928.
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Einen solchen GesEntw. mit Begründung hatte REM Schiele am 4.7.27 dem Kabinett vorgelegt. Danach sollten der RReg. in den Rechnungsjahren 1928 bis 1932 je 6 Mio RM für die Zinsverbilligung von Bodenverbesserungsdarlehen zur Verfügung gestellt werden (R 43 I/1285, Bl. 160–167).
Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister erklärten ihre Zustimmung zu diesen Vorschlägen, die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts hatten gleichfalls keine Bedenken10.
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Nach einem Vermerk Feßlers befaßte sich der „Interfraktionelle Ausschuß des Reichstags“ am 6. 7. mit der Vorlage des REM und „sagte zu, der etatsmäßigen Regelung der Frage in Zukunft keine Schwierigkeiten machen zu wollen“ (R 43 I/1285, Bl. 173).