1.57.3 (wir2p): 3. Vom Reichstag in dieser Tagung noch zu erledigende Gesetzentwürfe.

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3. Vom Reichstag in dieser Tagung noch zu erledigende Gesetzentwürfe.

Die einzelnen Ressorts benennen die Vorlagen, deren Erledigung noch in dieser Reichstagstagung sie für notwendig oder erwünscht erklären4.

4

Entsprechende Zusammenstellungen der einzelnen Ministerien in R 43 I /1012 , Bl. 206-207, 211 f..

Der Reichskanzler bittet die Ressorts, in der Sitzung des Ältestenrates am 14. 6. ihre Wünsche selbst zu vertreten.

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