6. Hebung von Sekretärstellen bei den Versorgungsbehörden.
[…]
Auf Vorschlag des Reichskanzlers beschloß das Kabinett allen Anträgen auf Personalveränderungen gegenüber einheitlich daran festzuhalten, daß eine Hebung von Stellen im Haushaltsplan 1930 nicht vorgenommen werden dürfe.