1.89.1 (bru2p): a) Besprechung der reparations- und außenpolitischen Lage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

a) Besprechung der reparations- und außenpolitischen Lage.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Staatssekretär in der Reichskanzlei von ihm den Auftrag erhalten habe, die Herren Reichsminister durch das Rundschreiben vom 21. Juni d. J. […] über den von dem Herrn Reichspräsidenten unternommenen reparationspolitischen Schritt zu unterrichten1. Er fügte ergänzend[1233] hinzu, daß die Entwicklung der Ereignisse am Sonnabendnachmittag, dem 20. Juni, so beschleunigt vor sich gegangen sei, daß die Einberufung einer Kabinettssitzung nicht mehr möglich gewesen sei. Er habe dem amerikanischen Botschafter Sackett, als er ihm von dem beabsichtigten Schritt des Präsidenten Hoover in der Reparationsfrage Mitteilung machte, erwidert, daß die Reichsregierung selbstverständlich mit dem Schritt einverstanden sei2. Die formale Zustimmungserklärung müsse allerdings noch nachgeholt werden. Wie die Dinge nunmehr weiterlaufen würden, lasse sich noch nicht vorhersehen. In Frankreich herrsche eine gewisse Abneigung, weil man in dem amerikanischen Schritt eine Revision des Young-Planes erblicke3. Die Reichsregierung werde sich daher in den nächsten Tagen sicherlich noch mit den französischen Einwänden zur Sache zu befassen haben.

1

In einem Schreiben an alle RMM vom 21.6.31 hatte StS Pünder mitgeteilt, US-Botschafter Sackett habe am 20.6.31 den RK aufgesucht, um ihn über die für den 21. 6. geplante Botschaft des Präs. Hoover in der Reparationsfrage zu informieren. „Hierzu benötige sein Herr Präsident aber einer Anregung des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg, deren Notwendigkeit der Botschafter ebenso wie ihren gewünschten Inhalt in großen Zügen erläuterte.“ Auf Vorschlag des RK habe sich der RPräs. zu diesem Schritt entschlossen und ein Telegramm an Präs. Hoover gerichtet (Konzept des Schreibens mit Text des Telegramms Hindenburgs sowie Durchschrift des Schreibens Pünders in R 43 I /312 , Bl. 8–10, 22–24). Der Text des Hindenburg-Telegramms wurde am 17.12.31 in WTB Nr. 2665 veröffentlicht (R 43 I /312 , Bl. 25: s. Schultheß 1931, S. 491 f., Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1703 b). Einen Hinweis auf eine mögliche Änderung der amerik. Haltung hatte ein Telegramm des Botschaftsrats an der dt. Botschaft in Washington, Leitner, vom 8.6.31 gegeben. Leitner hatte berichtet, daß AM Stimson es in zwei Pressekonferenzen abgelehnt habe, die bekannte amerik. Politik, daß Reparationen und Kriegsschulden getrennte Dinge seien, erneut zu bekräftigen (Telegramm Nr. 246 vom 8.6.31, R 43 I /311 , Bl. 134–136). Am 19. 6. hatte Stimson Leitner zu sich kommen lassen und hatte ihm erklärt: „Amerikanische Regierung habe mit sehr großer Besorgnis und Anteilnahme Entwicklung in Deutschland verfolgt. Sie sei über dortige Lage sehr beunruhigt. Obgleich Vereinigte Staaten direkt nur in geringem Umfang tangiert seien, so sei man sich doch bewußt, daß die aus finanzieller und politischer Krise in Deutschland resultierende allgemeine Lage schwere Besorgnis in übriger Welt auslöse. Die große Schwierigkeit bestehe in der Frage, was geschehen könne besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo in Finanzangelegenheiten Kompetenz auf Kongreß und Regierung verteilt sei. Präsident habe Führer Kongresses sondiert und sondiere weiter hinsichtlich folgenden Vorschlags: ‚Suspension for one year of all intergovernmental claims and obligations including reparation, debts and relief debts of all kind except such as owed to private citizens and banks for instance so called commercialized [obliga]tions.‘ […] Insbesondere, so betonte Staatssekretär nachdrücklichst, würde ein Plan, nach welchem Vereinigte Staaten anderen Staaten die geschuldeten Summen nachlassen, diesen Staaten dagegen Reparationen erhalten bleiben würden, hier keine Aussicht auf Annahme haben. Staatssekretär meinte damit Aussetzen der gesamten Reparationen, nicht nur des aufschiebbaren Betrages, aber ausschließlich kommerzialisierten Teils“ (Telegramm Leitners Nr. 264 vom 19.6.31, R 43 I /312 , Bl. 4–6, Zitat Bl. 4–5). Vgl. die Aufzeichnung Stimsons über die Unterredung mit Leitner vom 19.6.31 in FRUS 1931 I, S. 31 . Zum Moratorium s. auch Hoover, Memoiren, 3. Bd., S. 72–77; Brüning, Memoiren, S. 292.

2

Den Originaltext der Presseerklärung Hoovers hatte Leitner im Telegramm Nr. 267 vom 21.6.31 an das AA durchgegeben (R 43 I /312 , Bl. 28–29); dt. Übersetzung in WTB Nr. 1288 vom 21.6.31 (R 43 I /312 , Bl. 30; auch in Schultheß 1931, S. 490 f.; Auszug in Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1703 c).

3

Botschafter v. Hoesch berichtete am 23.6.31 über eine Unterredung mit dem frz. AM, in der Briand zu verstehen gegeben hatte, er persönlich sei geneigt, Hoover-Vorschlag grundsätzlich anzunehmen. Allerdings seien im Kabinett Widerstände vorhanden. Die Schwierigkeit liege darin, daß einerseits der Young-Plan, an dem Frankreich als vollständige und endgültige Lösung festhalte, unversehrt bleiben müsse, und daß andererseits nichts eintreten dürfe, was eine Abänderung der seinerzeit vom frz. Parlament angenommenen Regelung bedeuten würde. Es müsse also ein System des Nebeneinander-Existierens des Feierjahres und des Youngplans gefunden werden (Telegramm Hoeschs Nr. 668 vom 23.6.31, R 43 I /313 , Bl. 73–76). In einem weiteren Bericht bezeichnete Hoesch die Stimmung unter den frz. Politikern als sehr erregt und nervös. Frankreich sehe das von ihm als schlechthin geheiligt aufgefaßte Recht auf seinen ungeschützten Reparationsanspruch infrage gestellt und empfinde das Vorgehen der USA als unerhörte Anmaßung und als beispiellosen Eingriff in frz. Rechte, wobei als eigentliches Motiv des amerik. Schrittes der reine Eigennutz, die gefährdeten hohen Kredite in Dtld zu retten, angenommen werde (Telegramm Hoeschs Nr. 674 vom 24.6.31, R 43 I /313 , Bl. 80–83).

Am vergangenen Sonntag, dem 21. Juni, habe er eine eingehende Unterredung mit dem Reichsbankpräsidenten gehabt, da die Lage der Reichsbank an diesem Tage überaus kritisch ausgesehen habe. Er benutze die Gelegenheit der Berichterstattung im Kabinett, dem Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Luther aufrichtigsten Dank für die enge und verständnisvolle Zusammenarbeit mit dem Reichskabinett in den zurückliegenden überaus kritischen Tagen zum Ausdruck zu bringen.

[1234] Reichsbankpräsident Dr. LutherLuther äußerte sich sodann in großen Zügen über die Entwicklung der Lage bei der Reichsbank in der abgelaufenen Woche. Am Abend des kritischen Dienstag, dem 16. Juni, an dem Tage, an dem der Ältestenrat des Reichstags zu dem Ultimatum der Reichsregierung Stellung genommen habe4, habe die Lage der Reichsbank entspannt ausgesehen. Am Freitag, dem 19. Juni, sei dann aber überraschend nochmals eine Abgabe von 70 Millionen Devisen erforderlich geworden. Er wisse bis heute noch nicht, auf welche Anlässe diese neue Bewegung zurückzuführen sei. Zunächst habe er dann Verhandlungen mit dem Ausland aufgenommen und zum Ausdruck gebracht, daß wir in Deutschland durch den Erlaß der Notverordnung alles in unseren Kräften stehende getan hätten, was aus eigenen Kräften irgendwie geschehen könne. Da aber am Freitag Hilfe irgendwelcher Art vom Ausland nicht zu erlangen gewesen sei, habe sich die Reichsbank am Sonnabend, dem 20. Juni, entschließen müssen, Selbsthilfemaßnahmen in Kraft zu setzen, und zwar habe sie eine erste kräftige Kreditrestriktion anordnen müssen5. Diese Maßnahme habe erkennen lassen, daß weitere Schritte nach dieser Richtung würden folgen müssen. Dann aber seien am Sonnabendnachmittag die ersten Anzeichen der amerikanischen Aktion erkennbar geworden. Da der Ausgang dieser Aktion indes noch durchaus unsicher gewesen sei, habe die Reichsbank sich nach eingehenden Verhandlungen am Sonntag, dem 21. Juni, dazu entschließen müssen, die angeordneten Restriktionsmaßnahmen auch noch für Montag, den 22. Juni, aufrechtzuerhalten. Dieser Entschluß habe im Ausland sehr günstig gewirkt. Am Montagvormittag seien gewisse Nachrichten eingetroffen, die eine wirkliche Besserung der Verhältnisse erhoffen ließen. Infolgedessen habe die Reichsbank die angeordneten Restriktionsmaßnahmen, die auch heute noch formell unbeschränkte Geltung hätten, praktisch nur milde handhaben brauchen. Die Devisennachfrage sei seit Montag nachmittag langsam, aber stetig, zurückgegangen, und er glaube mit Sicherheit hoffen zu können, daß am heutigen Dienstag eine weitere Abgabe von Devisen nicht mehr notwendig sei.

4

S. Dok. Nr. 334, Anm. 6.

5

Die Rbk hatte am 20.6.31 die offizielle Privatdiskontnotierung ausgesetzt und mit Wirkung vom 22. 6. Kreditrestriktionen in Form einer Kontingentierung des Wechselbetrages, den die Rbk von den Banken hereinnahm, beschlossen (Schultheß 1931, S. 144 f.; Luther, Vor dem Abgrund, S. 170). Luther hatte beabsichtigt, nach London zu fliegen, um in einem persönlichen Gespräch mit Montagu Norman einen Rediskontkredit für die Rbk von der Bank von England zu erwirken. Norman hatte ihm jedoch durch die dt. Botschaft in London mitteilen lassen, daß er einen Besuch Luthers zum gegenwärtigen Zeitpunkt für äußerst bedenklich halte; dagegen würde er die Entsendung des RbkDir. Vocke nach London, die er selbst angeregt habe, sehr begrüßen (Botschaft London, v. Bernstorff, Telegramm Nr. 223 vom 21.6.31, R 43 I /313 , Bl. 175–176; Abschrift einer Aufzeichnung gleichen Inhalts von MinDir. Dieckhoff im Nachl. Luther, Nr. 365, Bl. 60).

Der Reichskanzler knüpfte an diese Darlegungen eine Warnung davor, anzunehmen, daß nunmehr eine solche Erleichterung der Finanzlage des Reichs in Aussicht stehe, die eine Lockerung der Maßnahmen der Notverordnung ermögliche. Er bitte, die einhellige Auffassung des Reichskabinetts dahin feststellen zu können, daß das finanzielle Ergebnis der Notverordnung restlos aufrechterhalten[1235] bleiben müsse. Er richtete auch an alle Ressortschefs die Bitte, alle Petenten, die wegen Rückgängigmachung der Maßnahmen der Notverordnung vorstellig werden sollten, rücksichtslos abzuweisen. Schon jetzt stehe fest, daß der Ausgleich des Reichshaushaltsplans 1932 kaum dann in Ordnung zu bringen ist, wenn wir alle in der Hoover-Botschaft angekündigten Erleichterungen wirklich erreichen sollten.

Der Reichsverkehrsminister stellte die Frage, ob wir durch die amerikanische Aktion über die Frage der Erklärung des Transferaufschubes hinaus seien.

Der Reichskanzler bejahte diese Frage, fügte aber hinzu, daß er dem amerikanischen Botschafter gesagt habe, daß wir unsere Rechte aus dem Young-Plan nicht aufzugeben wünschten.

Die Aussprache wurde sodann geschlossen.

b) Anschließend brachte der Reichskanzler dann noch folgendes zur Sprache:

Der persönliche Referent des Reichsministers der Finanzen, Regierungsrat Hesse, habe in dem Publikationsorgan des Deutschen Beamtenbundes, „Der Beamtenbund“, und zwar in der Nummer vom 19. Juni einen Artikel veröffentlicht, dessen Inhalt er schärfstens mißbilligen müsse. Er verlas einige Abschnitte des in der Anlage beiliegenden Artikels, insbesondere dessen vorletzten Absatz, und knüpfte hieran die Bemerkung, daß der Artikelschreiber durch seine Ausführungen derartig über das Maß des Erträglichen hinausgegangen sei, daß er einen weiteren Verbleib des Beamten in seiner jetzigen Stellung für unmöglich halte6. Er bitte daher den Herrn Reichsminister der Finanzen dringend, den Beamten unverzüglich seines jetzigen Postens zu entheben und ihn in Zukunft so zu verwenden, daß er weiteres Unheil durch Artikelschreiben nicht mehr anrichten könne. Er übergab dem Herrn Reichsminister der Finanzen den in Frage kommenden Artikel zur Veranlassung des Weiteren7.

6

Unter der Schlagzeile „Not der Beamtenschaft – Not der Wirtschaft“ in „Der Beamtenbund“ Nr. 44 vom 19.6.31 hatte RegR Hesse ausgeführt, daß die Beamtenschaft durch die Gehaltskürzung (NotVO vom 5.6.31, RGBl. I, S. 282 ) auf einen Wirtschaftsstand zurückgeführt worden sei, der ihr Anschaffungen selbst kleineren Stils nicht mehr gestatte, ja sie sogar zwinge, ihre Lebenshaltungskosten erheblich einzuschränken, und diese Einschränkung werde negative Folgen vor allem für Handwerk und Einzelhandel haben. Der vorletzte Absatz lautete: „Wir haben in den letzten Tagen nicht offensichtlich, aber für den, der den Sinn der Notverordnung zu erfassen vermag, gesehen, daß die Schwerindustrie trotz ihrer unverständlichen Verlautbarung nach außen übermächtigen Einfluß auf die Gestaltung der Notverordnung genommen hat. Die Schwerindustrie und die hochkapitalistischen Kreise haben bei den Beratungen der Notverordnung es verstanden, eine gewisse geistige Beeinflussung der Regierung durchzusetzen.“ Schließlich hatte Hesse die Beamten aufgerufen, „sozusagen eine Preissenkungspsychose zu schaffen“ (R 43 I /1450 , S. 115–116).

7

In einem Schreiben an den RK vom 23.6.31 entschuldigte sich Hesse dafür, daß er in seinem Aufsatz nicht das notwendige politische Augenmaß gezeigt habe, das bei der Erörterung einer so schwierigen Frage unbedingt erforderlich gewesen wäre (R 43 I /935 , Bl. 299).

Extras (Fußzeile):