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[715] 3) Zum deutsch-spanischen Handelsabkommen
legt Geheimrat Ritter die Auffassung des Auswärtigen Amts dar14.
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Eine Kabinettsvorlage war zu diesem Punkt nicht zu ermitteln. Es handelt sich aber offenbar um die Verlängerung des vorläufigen dt.-span. Handelsübereinkommens vom 15.1.23, das am 27. 2. vom Kabinett gebilligt worden war (Dok. Nr. 85, P. 1). Es wird durch Notenaustausch zunächst bis zum 30.6.23, dann bis zum 30.9.23 verlängert (Bekanntmachung vom 19.7.23 in RGBl. II, S. 322). Durch Bekanntmachung vom 31.8.23 erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 30.11.23 (RGBl. II, S. 353 f.).
Staatssekretär Heinrici hält das in der Frage spanischer Weine erzeigte Entgegenkommen für mit den Lebensinteressen des deutschen Rotweinbaues unvereinbar.
Der Herr Reichsminister des Auswärtigen betont die außenpolitische Wichtigkeit und empfiehlt die Annahme.
Das gleiche geschieht von den Reichsministern Brauns, Hermes, Becker und Ministerialdirektor von Schoenebeck.
Staatssekretär Heinrici bedauert, daß der Botschafter15 vor endgültiger Instruktion sich persönlich für die deutsche Konzession einzusetzen zugesagt habe.
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Dt. Botschafter in Madrid Langwerth von Simmern.
Die vom Auswärtigen Amt vorgeschlagene Instruktion wird mit allen Stimmen gegen die des Vertreters des Reichsernährungsministeriums genehmigt.