2.190.1 (ma11p): 1. Aufruf.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

1. Aufruf.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nachträglich Bedenken gegen den Wahlaufruf der Reichsregierung geäußert hätten1, die seiner Meinung nach zwar zum Teil nicht zutreffend wären, die es aber zweckmäßig erscheinen lassen, von der ursprünglich beabsichtigten Plakatierung des Aufrufs abzusehen.

1

Mit Schreiben vom 30. 4. an den RK teilte REM Graf Kanitz mit: Der Wahlaufruf der RReg., der vom Kabinett am 24. 4. in seiner Abwesenheit fixiert worden sei (s. Dok. Nr. 184, P. 2), gäbe ihm „Anlaß zu einem grundsätzlichen Bedenken“. „Wenn ich auch selbstverständlich die Tendenz des Aufrufs, die bisherige Regierungspolitik zu verteidigen, grundsätzlich voll und ganz billige, da dieses das gute Recht jeder Regierung ist, so scheint mir doch der Passus betreffs der Annahme des Sachverständigen-Gutachtens zu weit zu gehen und vor allem der in früheren Kabinettssitzungen festgestellten Gesamtauffassung des Kabinetts nicht zu entsprechen. Das Kabinett hat offiziell der Repko mitgeteilt, daß auch die dt. Regierung das Gutachten für eine geeignete Grundlage zur Mitarbeit an der Lösung der Reparationsfrage erachtete (s. Dok. Nr. 177, Anm. 6). Damit war aber doch nicht gleichbedeutend, daß das Gutachten gewissermaßen vorbehaltlos ohne diesseitige Abänderungsvorschläge angenommen werden müßte. Der Wahlaufruf indessen läßt ziemlich unverblümt erkennen, daß die Annahme des Gutachtens die einzige Rettung sei, ohne daß auch nur mit einem Wort auf gewisse völlige Unmöglichkeiten desselben und die Notwendigkeit, diese zu beheben, energisch hingewiesen wird. […] Zum mindesten haben der Herr Vizekanzler und ich seinerzeit ohne Widerspruch seitens der anderen Herren Reichsminister immer den Standpunkt vertreten, daß man unter allen Umständen versuchen müsse, bei den Verhandlungen möglichst viel herauszuschlagen und deshalb heute keine allzu große Bereitwilligkeit für eine eventuelle vorbehaltlose Annahme des Gutachtens vor der Öffentlichkeit dokumentieren dürfe. Der Wahlaufruf läßt diese nach meiner Meinung unerläßliche Forderung vermissen, und deshalb kann ich mich in diesem Punkte nicht mit ihm identifizieren.“ (R 43 I /1487 , Bl. 159 f.).

Extras (Fußzeile):