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2. Kredithilfe für die ostpreußische Industrie.
Das Kabinett stimmte dem Antrage des Reichswirtschaftsministers3 zu, zugunsten der kleineren und mittleren Industrie Ostpreußens gegenüber der Reichskreditgesellschaft von seiten des Reichs eine Liquiditätserklärung bis zur Höhe von 1 Million Mark abzugeben.
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In seiner Kabinettsvorlage vom 6.8.26 hatte der RWiM auf die außerordentliche Notlage der ostpr. Industrie hingewiesen. Diese Notlage sei bedingt durch den Verlust natürlicher Absatzgebiete, hohe Eisenbahnfrachtsätze, die schlechte Lage der landwirtschaftlichen Käufer und ungünstige Kreditverhältnisse. Das PrStMin. habe vorgeschlagen, von der geplanten Hilfsaktion für den Osten eine Kredithilfe zugunsten der mittleren und kleinen Industrie Ostpreußens im Betrag von 3 Mio RM abzuzweigen. Dieser Kreditbetrag solle zur Hälfte durch die Pr. Staatsbank und zur anderen Hälfte durch die Reichskreditgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber der Reichskreditgesellschaft habe das Reich eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1 Mio RM zu übernehmen. Bei der anerkannten Notlage Ostpreußens müsse von der öffentlichen Hand geholfen werden. „Neben wirtschaftlichen Erwägungen können auch politische Gesichtspunkte nicht außer Betracht bleiben.“ (R 43 I/1852, Bl. 140–141, 165).