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3. Außerhalb der Tagesordnung: Bestätigung des Generaldirektors der Reichsbahn.
Der Reichskanzler führte aus, daß eine baldige Erledigung der Angelegenheit erwünscht sei10. Die neuen, vom Reichsverkehrsminister vorgelegten[251] Richtlinien11 sollten in einer Chefbesprechung am Donnerstag [14. 10.], 11 Uhr vormittags nochmals besprochen werden, damit das Reichskabinett am Freitag endgültig entscheiden könne12. […]
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Vgl. Dok. Nr. 85.
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Gemeint ist der Entwurf einer Vereinbarung zwischen der RReg. und dem Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft über die Ernennung des Generaldirektors der Gesellschaft und die Beteiligung des RVM an den Sitzungen des Verwaltungsrats. Vom Zustandekommen einer solchen Vereinbarung gedachte die RReg. die Bestätigung des Generaldirektors Dorpmüller abhängig zu machen.
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In der Chefbesprechung am 14.10.26 wurde der vom RVM vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung mit der RB-Gesellschaft gebilligt (R 43 I/1054, Bl. 218–221). Daraufhin übersandte RVM Krohne den Entwurf mit Schreiben vom 14. 10. an den Präs. des Verwaltungsrats v. Siemens (R 43 I/1054, Bl. 202–204). Zur Entscheidung des Kabinetts siehe Dok. Nr. 90, P. 2.