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1. Abschluß eines Tarifvertrages mit den Angestellten bei den Behörden des Reichs und Preußens (Rundschreiben des Reichsarbeitsministeriums vom 14. Mai 1920 […]
[Da die Verhandlungen mit den Organisationsvertretern „zu einem gewissen Abschluß gelangt sind“, stimmen die Reichsregierung und das Preußische Staatsministerium einem vom Reichsarbeitsminister vorgelegten Entwurf eines Teiltarifvertrages zu. Der Vertrag soll die gleiche Geltungsdauer wie die Besoldungsordnung haben.]