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23. Verleihung der Amtsbezeichnung „Unterstaatssekretär“ an den Abgeordneten Stock.
Das Kabinett beschließt, dem Mitglied der Nationalversammlung Stock die Amtsbezeichnung „Unterstaatssekretär im Reichswehrministerium“ zu verleihen14.
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Nach Ansicht des RFM handelte es sich bei dieser Ernennung „nicht um die Einrichtung einer planmäßigen Stelle, sondern um die vorübergehende Bestellung des Arbeitersekretärs Stock als parlamentarischen UStS im RWeMin.“ Seine Bezüge seien den persönlichen Ausgaben im Hilfsleistungsfond zu entnehmen. Zur Vergütung war ein jährlicher nicht pensionsfähiger Betrag von 20 000 M vorgesehen (28.4.20; R 43 I/953, Bl. 8). Im Juli wurde dann auf Drängen General v. Feldmanns beschlossen, Stock bis zum 15. August die vollen Bezüge eines StS zu gewähren (Randnotiz Brechts vom 30.7.20, auf einem Schreiben General v. Feldmanns vom 9.7.20; R 43 I/953, Bl. 11). Zur Stellung des StS im RWeMin. s. Dok. Nr. 119.