1.22.4 (str2p): 4. Tagung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (außerhalb der Tagesordnung).

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4. Tagung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (außerhalb der Tagesordnung).

Geheimrat Dr. Kempner berichtete über eine Aufforderung des ADGB zu den am 17. d. M. stattfindenden Beratungen des Bundes in Berlin Vertreter des Reichsministeriums zu entsenden1 und verlas das Schreiben des Bundesvorstandes2.

1

Diese Aufforderung könnte im Zusammenhang mit der Rede des RK vor dem DIHT am 24.8.27 (s. Schultheß 1923, S. 158 ff.) gesehen werden. Aus SPD-Kreisen war damals die Mitteilung ins Deutschland-Referat des AA gelangt, daß diese Rede Anstoß erregt habe und nun erwartet werde, daß der RK demnächst vor der Arbeiterschaft Groß-Berlins spreche (27.8.23; Pol.Arch.: Referat Dtl. Po 5, Bd. 5).

2

Namens des Vorstandes des ADGB hatte Leipart dem RK in einem Schreiben vom 12.10.23 mitgeteilt, daß die Bundesvorstände von ADGB, AfA und ADB ihre Bundesausschüsse zu einer Tagung nach Berlin einberufen hätten und RWiM, RFM, RArbM und REM bäten, an der Tagung teilzunehmen und dort zu sprechen. „Es ist der Zweck dieser Tagung, die tiefberechtigte Unruhe, die sich weiter Kreise der Arbeitnehmerschaft angesichts der furchtbaren wirtschaftlichen Not und der unsicheren Aussicht auf die Zukunft in wachsendem Maße bemächtigt hat, durch klare Auskünfte über die Maßnahmen, die zu ihrer Abhilfe ergriffen werden, wenn möglich zu beschwichtigen. Die Bundesvorstände legen daher den größten Wert darauf, daß die Herren Minister bei dieser Tagung zugegen sind und bitten den Herrn Reichskanzler für den Fall, daß der eine oder andere der Herren Minister verhindert ist, geeignete Vertreter der Regierung zu bestimmen, die den Funktionären der Gewerkschaften die gewünschten Mitteilungen machen können“ (R 43 I /2650 , Bl. 50/51).

[571] Der Reichsarbeitsminister3 wies darauf hin, daß es nicht den Gepflogenheiten entsprechen würde und auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht angebracht sei, daß die verantwortlichen Reichsminister in der vom Gewerkschaftsbunde angeregten Weise in einer großen Versammlung Rede und Antwort stehen4. Gebe man dem Wunsche des ADGB nach, so würde ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich andere Organisationen in der gleichen Weise berufen könnten. Es sei nach seiner Auffassung genügend, wenn Vertreter der betroffenen Ministerien zu den Versammlungen erschienen und danach ihren Ministern Bericht erstatteten.

3

An Brauns hatte der PrIM Severing am 4.10.23 ein Schreiben gesandt, in dem er die RReg. aufgefordert hatte, sich dafür einzusetzen, den verlorenen Einfluß der Gewerkschaften „als Vertretung der ordnungsliebenden und staatstreuen Arbeitnehmerschaft“ wiederherzustellen. Severing hatte einen Bericht der Gewerkschaftskommission ausführlich zitiert, in dem berichtet wurde, wie von Unternehmerseite die Schlichtungsverhandlungen bei Lohnauseinandersetzungen behindert wurden und die Arbeitgeber die Löhne nicht nach dem Reichsindex erhöhten. Es bestehe die Gefahr, daß die Arbeiterschaft zu den Syndikalisten übergehen würden, wenn es den Gewerkschaften nicht möglich sei durchzusetzen, was zwischen den Tarifpartner vereinbart worden sei. Der RArbM solle entsprechend auch auf die Arbeitgeber einwirken, in einer Zeit der Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit den Arbeitnehmern entgegenzukommen. „Jede Mehrbelastung, die hierdurch eintritt, wird sich durch bessere Arbeitsleistung, insbesondere aber durch Fernhaltung der sonst unvermeidlich eintretenden Störungen des Wirtschaftslebens vollauf bezahlt machen“ (R 43  I /2023 , 293 –296).

4

ORegR Offermann hatte noch am 15. 10. vermerkt: „Der Herr Reichsarbeitsminister ist der Auffassung, daß der Antrag der Gewerkschaften auf Einführung einer Nebenregierung hinausläuft. Er hat die größten Bedenken gegen eine Teilnahme der Ministerien.“ Außerdem habe der RWiM zu einer wichtigen Sitzung eingeladen, die mit der Veranstaltung der Gewerkschaften zeitlich kollidiere (R 43 I /2650 , Bl. 52).

Der Reichsminister der Justiz regte an, außerdem eine Abordnung der Konferenz durch den Herrn Reichskanzler empfangen zu lassen.

Der Reichskanzler stimmte diesen Vorschlägen zu und stellte fest, daß sie die Billigung des Gesamtministeriums fänden; er bat den Reichsarbeitsminister, in dem beschlossenen Sinne das weitere zu veranlassen5.

5

Von der Rkei wurde dem ADGB in einem Schreiben vom 16.10.23 mitgeteilt, der RK sei bereit, „eine kleinere Abordnung“ zu empfangen. Von den Ministerien würden Vertreter entsandt (R 43 I /2650 , Bl. 53). Möglicherweise hat ein Empfang der Gewerkschaftler am 18.10.23 um 12 Uhr stattgefunden (BA: NL von Stockhausen  15). Aus Presseberichten geht hervor, daß RArbM Brauns vor den Gewerkschaftlern gesprochen hat.

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