Text
[607]3. Beschlüsse zur Rentenbank5.
Der Reichsminister der Finanzen bittet:
1. | den Reichsfinanzminister damit zu betrauen, die in der Verordnung über die Errichtung der deutschen Rentenbank vorgesehene Genehmigung der Reichsregierung zur Satzung der Rentenbank6 zu erteilen, |
2. | um die Zustimmung des Kabinetts zur Wahl des Herrn Staatssekretärs z. D. Lentze7 zum Präsidenten der Bankverwaltung. |
Der Reichsminister des Innern und der Herr Staatssekretär des Wiederaufbauministeriums erbitten zu Punkt 2 eine Bedenkzeit. Es wurde beschlossen, den Herrn Reichsminister der Finanzen mit der Genehmigung der Satzung zu betrauen und die Genehmigung zur Wahl des Herrn Lentze als erteilt zu betrachten, falls im Laufe des Donnerstag [18. 10.] kein Widerspruch dagegen erhoben wird8.
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Ein Einspruch ist nicht erhoben worden.