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2. Regierungserklärung.
Der Reichskanzler führte aus, daß in der Regierungserklärung besonders[11] auf die Finanzschwierigkeiten hingewiesen werden müsse. Es müsse betont werden, daß die Kassen leer seien4. Eine geistige Bilanz sei zu ziehen. Besonders sei auf die moralische Zerrüttung des Volkes und die Verbolschewisierung des Landes durch die tragische Schuld der Mittelparteien hinzuweisen. Die sofortige Inangriffnahme einer Verwaltungsreform werde besonders in den Vordergrund zu stellen sein.
Der Reichswehrminister führte aus, in der Regierungserklärung müsse betont werden, daß die Regierung so arbeiten wolle, als ob kein Wahlkampf bevorstehe. Das Kabinett wolle nur nach seinen Leistungen beurteilt werden.
Der Reichsminister des Innern bezeichnete es als notwendig, daß die Arbeitsbeschaffung besonders betont werde.
Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß der außenpolitische Teil ganz kurz sein könne. Es werde sich nicht empfehlen, viel über Außenpolitik zu sagen.
Der Reichskanzler schlug vor, die endgültige Formulierung der Regierungserklärung einem Redaktionskomitee zu überlassen. Der dann fertiggestellte Entwurf solle dem Reichskabinett am 4. Juni 9½ Uhr vormittags vorgelegt werden5.
Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden.