2.12.11 (bau1p): 11. [Aufhebung der Devisenordnung; Auflösung des Diktatorischen Wirtschaftsausschusses.]

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11. [Aufhebung der Devisenordnung; Auflösung des Diktatorischen Wirtschaftsausschusses.]

Reichsminister Wissell beantragt, die Devisenordnung im wesentlichen aufzuheben19 und zugleich den diktatorischen Wirtschaftsausschuß wieder aufzulösen20. Die Beratung wird auf Wunsch des Reichsministers Dr. Mayer auf kurze Zeit vertagt.

Fußnoten

19

Die Aufhebung der VO über den Zahlungsverkehr mit dem Ausland (Devisenordnung) vom 8.2.17 (RGBl. S. 105 ) war bereits vom Kabinett Scheidemann erörtert worden (s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 104) und vom RWiM mit Schreiben vom 26.6.19 an den UStSRkei erneut befürwortet worden (R 43 I /1172 , Bl. 40). Die Aufhebung erfolgt durch Bekanntmachung vom 23.7.19 mit Wirkung ab 11.9.19 (RGBl. S. 1539 ) bei gleichzeitigem Inkrafttreten eines novellierten Gesetzes gegen die Kapitalflucht in steuerlichem Interesse (vgl. Dok. Nr. 22, P. 3).

20

Auf Beschluß des Kabinetts Scheidemann vom 6.5.19 war ein diktatorischer Wirtschaftsausschuß, bestehend aus dem RWiM, dem RSchM und dem RFM, „zur Prüfung und energischen Durchführung aller notwendigen und möglichen Maßnahmen für Beschaffung von ausländischen Zahlungsmitteln“ eingesetzt worden (s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 61, P. 1). Gegen den Willen RWiM Wissells waren am 28.5.19 die Aufgaben des Ausschusses ausgeweitet worden, was zur Verhärtung der wirtschaftspolitischen Fronten innerhalb des Kabinetts Scheidemann beitrug (ebd., Dok. Nr. 62 und 89, P. 9). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 42, Anm. 7.

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