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5. Fragen der Interviews.
Der Reichsminister des Auswärtigen machte Mitteilung von zwei Interviews zweier Minister über außenpolitische Fragen, bei denen er nicht beteiligt worden sei und wies auf das Bedenkliche eines derartigen Vorgehens hin8. Es wurde unter Bezugnahme auf einen früheren Kabinettsbeschluß9 festgestellt, daß Interviews bezüglich der auswärtigen Politik nicht ohne vorheriges Benehmen mit dem Auswärtigen Amte stattfinden dürften. Der betreffende Journalist müsse sich außerdem verpflichten, das Interview vor seiner Veröffentlichung dem betreffenden Minister vorzulegen. Dieser Beschluß soll sämtlichen Herren Reichsministern übermittelt werden.